Laut den Bauordnungen der Länder werden Bauherren, die ein neues Gebäude errichten, dazu aufgefordert Autostellplätze auf dem eigenen Grund zu bauen, die eine Mindestanzahl je Büro- oder Wohneinheit abdecken. Unerheblich ist die Tatsache, ob der Bauherr oder die zukünftigen Bewohner über einen Führerschein verfügen oder auch nicht. Meist werden pro Wohneinheit 1,5 Autostellplätze zugrunde gelegt, da in der Regel auch für Besucher Parkmöglichkeiten vorhanden sein müssen.
Autostellplatz
Andreas Ruof
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Veröffentlicht von Andreas Ruof
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