Die Lage der Gebäudefassade zur Straße, die Stockwerksanzahl, die Größe von Abstandsflächen und die Gesamthöhe eines Gebäudes werden durch die Bauflucht bestimmt. Die Bauflucht wird in der amtlichen Bauordnung in Form eines Bebauungsplanes festgeschrieben.
Grenzabstand
Der Mindestabstand eines freistehenden Einzelgebäudes zur Grundstücksgrenze wird laut Landesbauordnung Grenzabstand genannt. Abhängig ist der Grenzabstand von den Baulinien, der Geschossanzahl und den Abstandsflächen. Unterschritten darf der Grenzabstand in Einzelfällen…
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