Alleineigentümer ergeben sich aus der ersten Abteilung des Grundbucheintrags: Ist dort nur eine einzelne Person benannt, handelt es sich um den Alleineigentümer. Heiratet dieser Alleineigentümer, muss der Grundbucheintrag entsprechend angepasst werden, so eine Miteigentümerschaft gewünscht ist.