Alleineigentümer ergeben sich aus der ersten Abteilung des Grundbucheintrags: Ist dort nur eine einzelne Person benannt, handelt es sich um den Alleineigentümer. Heiratet dieser Alleineigentümer, muss der Grundbucheintrag entsprechend angepasst werden, so eine Miteigentümerschaft gewünscht ist.
Alleineigentümer
Andreas Ruof
Ähnliche Beiträge
Keine themenähnlichen Beiträge vorhanden.

Veröffentlicht von Andreas Ruof
Andreas Ruof ist EU-zertifizierter Sachverständiger für die Bewertung von Immobilien nach DIN EN ISO/IEC 17024:2012 - der höchsten Zertifizierung auf EU-Ebene. Dank seiner langjährigen Erfahrung als Sachverständiger und Geschäftsführer der Andreas Ruof & Bernd A. Binder GmbH steht er seinen Kundinnen und Kunden bei der Bewertung von unterschiedlichen Immobilien im Saarland, Frankfurt am Main und Bayern gern fachkundig und tatkräftig zur Seite.
Sie haben Fragen zur Bewertung einer Immobilie?
Andreas Ruof kontaktieren
EU-Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024:2012

TÜV Rheinland Zertifizierung

