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Alleineigentümer

12. Juni 2012
Andreas Ruof

Alleineigentümer ergeben sich aus der ersten Abteilung des Grundbucheintrags: Ist dort nur eine einzelne Person benannt, handelt es sich um den Alleineigentümer. Heiratet dieser Alleineigentümer, muss der Grundbucheintrag entsprechend angepasst werden, so eine Miteigentümerschaft gewünscht ist.

Alleineigentümer, Grundbucheintrag, Miteigentümerschaft
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Andreas Ruof - Sachverständiger für Immobilienbewertung
Veröffentlicht von Andreas Ruof
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