Das Grundbuch hält die Eigentumsverhältnisse an Grundstücken und Immobilien fest. Dabei ist die erste Abteilung des Grundbucheintrags besonders wichtig, denn sie gibt Auskunft darüber, wer der Alleineigentümer einer Immobilie ist. Wurde dort nur eine einzelne Person als Eigentümer benannt, handelt es sich um einen Alleineigentümer. Durch die Heirat eines Alleineigentümers wird eine zweite Person Eigentümer…
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