Agio beschreibt Aufschläge oder Aufgelder, die in aller Regel steuerlich geltend gemacht werden können und dem Nominalwert bei der Geldbeschaffung, etwa dem Bauspardarlehen, hinzugerechnet werden. Agio wird meist in Prozent ausgedrückt.
Wirtschaftliche Erklärung Agio:
Ein Agio ist der Unterschied zwischen dem Nennwert eines Darlehens oder Wertpapiers (zum Beispiel einer Anleihe) und dem tatsächlichen, markierten Marktpreis. Ein Disagio hingegen ist ein negativer Unterschied zwischen dem Nennwert eines Darlehens oder Anteils und dem tatsächlichen, markierten Marktpreis. Ein Agio wird in der Regel als Prozentsatz des Nennwerts eines Wertpapiers ausgewiesen. Beispiel: Ein Agio von 4% wird auf eine Anleihe mit einem Nennwert von 1000 EUR angewendet. Dadurch wird die Anleihe für 1040 EUR vermarktet.
Agio im Kreditverfahren: Wenn ein Kreditnehmer ein Darlehen aufnimmt (indem er zum Beispiel eine Anleihe ausgibt), auf welchen ein Agio anfällt, sinken die Zinskosten, weil nur der Nennwert des Darlehens zurückgezahlt werden muss. Nominale Zinssätze berücksichtigen keine Agios. Agios werden jedoch in effektiven Zinssätzen berücksichtigt.
Andreas Ruof ist EU-zertifizierter Sachverständiger für die Bewertung von Immobilien nach DIN EN ISO/IEC 17024:2012 - der höchsten Zertifizierung auf EU-Ebene. Dank seiner langjährigen Erfahrung als Sachverständiger und Geschäftsführer der Andreas Ruof & Bernd A. Binder GmbH steht er seinen Kundinnen und Kunden bei der Bewertung von unterschiedlichen Immobilien im Saarland, Frankfurt am Main und Bayern gern fachkundig und tatkräftig zur Seite.
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