Agio29. September 2012Ruof ImmobilienbewertungAgio, Aufgelder, Aufschläge, GeldbeschaffungAgio meint Aufschläge oder Aufgelder, die in aller Regel steuerlich geltend gemacht werden können und dem Nominalwert bei der Geldbeschaffung, etwa dem Bauspardarlehen, hinzugerechnet werden. Agio wird meist in Prozent ausgedrückt.Weiterlesen