Ein Abstellplatz bezeichnet die Option, Gegenstände wie Fahrräder oder Kinderwagen innerhalb des Wohnraums abzustellen. Oft wird dieser Bereich auch als Abstellraum oder Abstellplatz bezeichnet. In der Praxis sind uns Abstellplätze etwa unter Treppen bekannt oder es gibt extra Räume, wie zum Beispiel Fahrradkeller, nur um einmal greifbare Beispiele für solche Räumlichkeiten zu nennen.
Abstellplätze oder Abstellräume sollten trocken sein
Es empfiehlt sich darauf zu achten und darauf gesonderten Wert zu legen, dass Abstellplätze oder Abstellflächen nicht feucht sind. Trockene Plätze sind natürlich wertsteigernder. Abstellräume können vielfach genutzt werden von Besitzern oder Mietern. Von Gartengeräten, über Kinderwagen, Rollstühlen etc. ist eine Raumnutzung denkbar. Bestimmte Abstellplätze sind in Mietverträgen meist ausgewiesen.
Unterschiede Abstellkammer und Abstellplatz
Laut des Deutschen Mieterbundes gehören Zubehörräume (Dachboden, Keller oder Schuppen) nicht zur Wohnfläche. Abstellkammern innerhalb einer normalen Wohnung oder eines Wohnhauses werden zum vollen Mietpreis berechnet. Abstellplätze und –Räume wie Radkeller, werden nicht als Wohnraum gewertet.
Andreas Ruof ist EU-zertifizierter Sachverständiger für die Bewertung von Immobilien nach DIN EN ISO/IEC 17024:2012 - der höchsten Zertifizierung auf EU-Ebene. Dank seiner langjährigen Erfahrung als Sachverständiger und Geschäftsführer der Andreas Ruof & Bernd A. Binder GmbH steht er seinen Kundinnen und Kunden bei der Bewertung von unterschiedlichen Immobilien im Saarland, Frankfurt am Main und Bayern gern fachkundig und tatkräftig zur Seite.
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