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Wuchergrenze

vor 1 Jahr
Inhalt dieses Beitrags anzeigen
1. Wann liegt Mietwucher vor?
1.1. Wie wird die ortsübliche Vergleichsmiete ermittelt?
1.2. Was passiert, wenn die Wuchergrenze überschritten wird?
1.2.1. Wuchergrenze vs. Mietpreisbremse

Die Wuchergrenze ist ein Begriff aus dem Mietrecht und beschreibt eine gesetzliche Grenze, ab der eine Miete als sittenwidrig überhöht gilt. Sie soll Mieter davor schützen, unangemessen hohe Mietpreise zahlen zu müssen – besonders dann, wenn ein Vermieter die Notlage oder Unwissenheit des Mieters ausnutzt.
Kurz gesagt: Die Wuchergrenze ist ein rechtliches Instrument, das Mietwucher verhindern soll.

Wann liegt Mietwucher vor?

Nach aktueller Rechtsprechung liegt Mietwucher vor, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind:
1. Die verlangte Miete liegt mehr als 50 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete.
2. Der Vermieter nutzt eine Zwangslage, Unerfahrenheit oder Abhängigkeit des Mieters aus.
Beide Kriterien müssen gleichzeitig erfüllt sein. Ist nur einer dieser Punkte gegeben, liegt in der Regel noch kein Mietwucher im rechtlichen Sinn vor – allerdings kann eine überhöhte Miete auch auf anderen Wegen (z. B. durch die Mietpreisbremse) beanstandet werden.

Wie wird die ortsübliche Vergleichsmiete ermittelt?

Die ortsübliche Vergleichsmiete wird durch Mietspiegel, Gutachten oder Vergleichswohnungen ermittelt. Sie zeigt, welche Mieten für vergleichbare Wohnungen in der gleichen Lage, Größe und Ausstattung üblich sind. Eine Wohnung, die deutlich darüber liegt, kann unter Umständen die Wuchergrenze überschreiten – insbesondere, wenn der Mieter keine echte Wahl hatte oder unter Druck stand.

Was passiert, wenn die Wuchergrenze überschritten wird?

Wird festgestellt, dass die Wuchergrenze überschritten ist, kann der Mietvertrag als teilweise oder vollständig unwirksam erklärt werden. In vielen Fällen muss der Vermieter dann zu viel gezahlte Miete zurückerstatten. Mieter können dies gerichtlich durchsetzen, meist mit Hilfe eines Anwalts oder Mietervereins.
Außerdem kann Mietwucher nach § 291 des Strafgesetzbuches (StGB) auch strafrechtlich verfolgt werden – mit Geldstrafe oder sogar Freiheitsstrafe.

Wuchergrenze vs. Mietpreisbremse

Die Wuchergrenze ist nicht zu verwechseln mit der Mietpreisbremse, die in bestimmten Regionen gilt. Die Mietpreisbremse ist eine zivilrechtliche Regelung, die die Miete bei Neuvermietung auf maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete begrenzt – aber nur unter bestimmten Voraussetzungen und nicht flächendeckend.
Die Wuchergrenze hingegen gilt bundesweit und dauerhaft, unabhängig von lokalen Gesetzen oder Verordnungen.
Mietwucher umgehen Sie am besten, in dem Sie kaufen. Ob ländlich oder städtisch bleibt am Ende aber Geschmackssache. Lesen Sie hierzu einfach den verlinkten Artikel.

Gewerbemietraum, Mietspiegel, Wohnmietraum, Wuchergrenze
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