Ein „oberirdisches Geschoss“ bezeichnet im Allgemeinen jedes Stockwerk eines Gebäudes, das sich über dem Erdboden befindet. Das bedeutet, dass ein oberirdisches Geschoss ausschließlich diejenigen Räume umfasst, die sich oberhalb des Erdgeschosses befinden und in direktem Kontakt mit der Luft und den Witterungsbedingungen stehen.
Im Gegensatz dazu sind „unterirdische Geschosse“ solche, die unterhalb des Erdniveaus liegen, wie zum Beispiel Keller oder Tiefgaragen.
Definition im Baurecht
Im deutschen Baurecht wird der Begriff „oberirdisches Geschoss“ nicht immer einheitlich verwendet, da er je nach Kontext unterschiedlich interpretiert werden kann. Im Baugesetzbuch (BauGB) oder der Landesbauordnung (LBO) wird der Begriff jedoch in verschiedenen Zusammenhängen gebraucht, insbesondere im Hinblick auf die Gebäudehöhe und die zulässige Anzahl von Stockwerken.
• Gebäudehöhe: Die Höhe eines Gebäudes wird häufig ab der Geländeoberkante bis zur höchsten Stelle des oberirdischen Geschosses gemessen. Dabei sind oberirdische Geschosse die Stockwerke, die über dem Gelände liegen und somit die Höhe eines Gebäudes maßgeblich beeinflussen.
• Zulässige Anzahl von Stockwerken: In vielen Bauvorschriften ist festgelegt, wie viele oberirdische Geschosse ein Gebäude haben darf. Diese Regelung dient unter anderem dazu, das Stadtbild zu gestalten und den Wohnraum in einem Gebiet effizient und nachhaltig zu nutzen.
Wesentliche Merkmale oberirdischer Geschosse
Ein oberirdisches Geschoss muss in der Regel mehrere Eigenschaften erfüllen, um als solches zu gelten:
1. Bodenplatte und Fundament: Das oberirdische Geschoss muss eine stabile Bodenplatte und ein Fundament besitzen, das das Gewicht der darüber liegenden Geschosse trägt. Es ist kein „Luftgeschoss“, sondern muss baulich mit der darunterliegenden Struktur verbunden sein.
2. Raumhöhe: Die Räume eines oberirdischen Geschosses müssen eine Mindesthöhe erfüllen, die je nach Bauvorschrift variieren kann. In vielen Fällen wird eine Raumhöhe von mindestens 2,30 m für Wohnräume vorgeschrieben.
3. Nutzbarkeit: Oberirdische Geschosse müssen für den vorgesehenen Zweck nutzbar sein, sei es als Wohnraum, Bürofläche oder für andere Nutzungen. Unvollständige oder nicht ausgebauten Räume, die etwa als Speicher oder ungenutzte Dachräume dienen, werden in der Regel nicht als „oberirdische Geschosse“ im baurechtlichen Sinne anerkannt.
Auf was ist bei der Planung zu achten?
Bei der Planung eines Neubaus oder der Erweiterung eines bestehenden Gebäudes ist es wichtig, die Definition des oberirdischen Geschosses im Kontext der jeweiligen Bauvorschriften zu verstehen. Hier sind einige wichtige Punkte, die zu beachten sind:
1. Baugenehmigung: Der Bauantrag muss eine genaue Angabe darüber enthalten, wie viele oberirdische Geschosse das Gebäude umfassen soll. Die Anzahl der Stockwerke hat Einfluss auf die erforderliche Baugenehmigung und die zulässige Nutzung des Grundstücks. In vielen Städten und Gemeinden gibt es feste Obergrenzen für die Anzahl der zulässigen oberirdischen Geschosse, um das Stadtbild zu bewahren und den Verkehr sowie die Infrastruktur zu entlasten.
2. Bauhöhe und Dachform: Bei der Planung eines oberirdischen Geschosses muss auch die Dachform berücksichtigt werden, da sie die Höhe des Gebäudes beeinflusst. Steile Dächer mit großen Dachräumen können als „Zubauten“ angesehen werden, während Flachdächer oft als zusätzliche oberirdische Geschosse zählen. Die Gestaltung der oberen Geschossflächen muss daher genau auf die geltenden Vorschriften abgestimmt werden.
3. Funktionale Nutzung: Überprüfen Sie, ob die vorgesehenen oberirdischen Geschosse der gewünschten Nutzung entsprechen. Für bestimmte Nutzungen wie Wohnraum, Büroflächen oder gewerbliche Nutzung können zusätzliche Vorschriften gelten, wie etwa Vorschriften zur Belichtung, Belüftung und Barrierefreiheit.
4. Brandschutz- und Sicherheitsvorschriften: In oberirdischen Geschossen müssen alle relevanten Sicherheitsbestimmungen wie Brandschutzmaßnahmen eingehalten werden. Dazu gehören etwa die Anzahl und Anordnung von Treppenhäusern, Fluchtwegen sowie die Materialwahl für Wände und Decken, die den Brandschutzbestimmungen entsprechen müssen.
5. Nachhaltigkeit und Energieeffizienz: Oberirdische Geschosse können auch hinsichtlich ihrer Energieeffizienz eine Rolle spielen. Bei der Planung muss darauf geachtet werden, dass moderne Gebäudeisolierung, Fenster und technische Systeme den Vorgaben der Energiesparverordnung (EnEV) entsprechen.


