Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Begriff, der aus dem deutschen Baurecht stammt und in Paragraph 20 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) geregelt ist. Die GFZ ist eine Maßzahl der baulichen Nutzung, mit der gemessen wird, wie intensiv ein Grundstück genutzt wird. Im Bebauungsplan findet man die Angaben über den erlaubten Wert, mit der die GFZ verglichen werden kann. Sie gibt die Relation der Fläche aller Vollgeschosse zur Gesamtfläche des Baugrundstücks an. Berücksichtigt werden also weder Keller- noch Dachgeschosse. Ebenso bleiben Balkone, Terrassen, Loggien und Nebenanlagen sowie Anbauten auf Abstandsflächen wie Garagen, Carports oder Stellplätze bei der Berechnung außen vor.
Worin besteht die Funktion der Geschossflächenzahl?
Die Geschossflächenzahl ist eine Maßzahl, mit der eine zu enge Bebauung verhindert werden soll. Bauprojekte werden nur dann genehmigt, wenn sie die GFZ nicht überschreiten. Unterschreitungen des Wertes sind jedoch bis auf wenige Ausnahmen erlaubt. Die Einführung der Geschossflächenzahl hatte weitreichende Auswirkungen auf die bauliche Städteentwicklung. Damit findet eine beabsichtigte Begrenzung der baulichen Nutzung von Grundstücken statt. Innerstädtische Blockbebauungen von Mietskasernen wie zu Beginn des 20. Jahrhunderts sind nicht mehr möglich. Damals war ein Wert von 4,0 keine Seltenheit. Nach dem Prinzip „Licht, Luft und Sonne“ sollte diesem Missstand begegnet werden. Mittlerweile hat sich ein durchschnittlicher Wert um 1,0 als praktikabel erwiesen.
Neben der GFZ gibt es noch weitere Maßzahlen der baulichen Nutzung:
- Grundflächenzahl (GRZ)
- Baumassenzahl (BMZ)
- Anzahl der Vollgeschosse
- Höhe der baulichen Anlagen
Wie kann man die GFZ berechnen?
Die Geschossflächenzahl wird meist für ein Baugebiet einheitlich von der zuständigen Gemeinde festgelegt. Um die GFZ zu berechnen, werden zunächst die Flächen aller Vollgeschosse addiert. Anschließend wird diese Summe ins Verhältnis zur Grundstücksgröße gesetzt. Dieser Wert wird dann mit den Vorgaben, die dem Bebauungsplan zu entnehmen sind, verglichen. Wenn man die GFZ berechnen möchte, muss unbedingt beachtet werden, dass für die Summe aus den Flächen der Vollgeschosse die Gebäudeaußenmaße maßgeblich sind. Ist ein Grundstück beispielsweise 1.000 Quadratmeter groß und die GFZ beträgt 0,78, dann folgt daraus, dass maximal 780 Quadratmeter Geschossflächen erlaubt sind.
Die Verteilung der Geschosse wird durch andere Vorgaben geregelt, die ebenfalls dem Bebauungsplan entnommen werden können. Die Angabe der erlaubten GFZ aus dem Bebauungsplan ist wichtig für die Immobilienbewertung. Sie erlaubt Aussagen darüber, wie viel maximale Nutzfläche auf einem Grundstück bebaut werden darf. Je weniger Geschossfläche erlaubt ist, desto geringer ist in dieser Hinsicht auch der Wert des Grundstücks. Unsere Sachverständigen geben Ihnen im Rahmen einer Wertermittlung Ihrer Immobilie hierzu gerne genauere Erklärungen.