In einem Mehrfamilienhaus mit mehreren Eigentumswohnungen wird zwischen dem Sonder- und dem Gemeinschaftseigentum unterschieden. Der Begriff Gemeinschaftseigentum ist im deutschen Wohneigentumsrecht definiert. Dazu zählen neben dem Grundstück alle Gebäudeteile, die weder zum Sondereigentum noch zum Eigentum Dritter gehören. Die Kosten für die gemeinschaftlich genutzten Gebäudeteile müssen von allen Eigentümern zusammen getragen werden. Deshalb ist die Abgrenzung zum Sondereigentum wichtig, um Streitigkeiten zu vermeiden.
Was gehört zum Gemeinschaftseigentum?
Folgende Bestandteile des Gebäudes werden zum gemeinschaftlichen Eigentum gezählt:
- Dach, Außenwand und Fundament
- Treppenhaus, Fenster sowie Eingangstüren
- Briefkastenanlage
- Zentralheizung
- Versorgungsleitungen
- Hausmeisterwohnung
- Waschküchen und Trockenräume
- Sprech- und Satellitenanlagen
- Fahrstuhl
- Balkone
Was gehört nicht zum Gemeinschaftseigentum?
Das Sondereigentum ist ebenfalls im Wohneigentumsrecht geregelt. Dazu gehört alles, was ausschließlich von einem Eigentümer genutzt wird, wie die Eigentumswohnung selbst oder die Einzelgarage. Das Sondereigentum wird im Grundbuch eingetragen und einem Eigentümer zugeordnet, dementsprechend trägt dieser auch alle damit verbundenen Kosten. Die Abgrenzung der beiden Eigentumsarten führt oft zu Streitigkeiten, wenn es darum geht, Kosten auf die Allgemeinheit zu verteilen. In der sogenannten Teilungserklärung wird genau festgelegt, wie die Eigentumsbestandteile aufgeteilt wurden.
Welchen Einfluss hat das Gemeinschaftseigentum auf die Immobilienbewertung?
Um den Wert einer Eigentumswohnung exakt zu ermitteln, benötigt der Immobiliengutachter die Einsicht in die notariell bestätigte Teilungserklärung und das Grundbuch. Auf dieser Basis können alle Eigentumsbestandteile korrekt zugeordnet werden. Darüber hinaus können potentielle Käufer einschätzen, welche finanziellen Verpflichtungen neben dem Kaufpreis der Wohnung langfristig zu erwarten sind. Die professionellen Gutachter von Ruof Immobilienbewertung berücksichtigen das Gemeinschaftseigentum bei Ihren Immobilienbewertungen in angemessener Weise. So liefern wir eine realistische Einschätzung des Wertes Ihrer Eigentumswohnung.