Andreas Ruof & Kollegen anrufen: 0681 945 63 92 • Montag bis Freitag 08:30 bis 17:00 Uhr
  • Home
  • Über uns
    • Unternehmensprofil
    • Immobiliensachverständige
    • Referenzobjekte Saarbrücken
    • Kooperationen
    • Unsere Kunden
  • Leistungen
    • Wertermittlung Immobilie
    • Bewertung von Gewerbeimmobilien
    • Eigentumsübertragung
  • Einsatzgebiete
    • Immobilienbewertung in Saarbrücken
    • Immobilienbewertung in Nürnberg
    • Immobilienbewertung Saarland
    • Immobilienbewertung Frankfurt am Main
  • Honorar
  • Blog
  • Lexikon
  • FAQ
  • Kontakt
  1. Immobilienfachbegriffe
  2. Gewährleistung

Gewährleistung

3. Januar 2014
Andreas Ruof

Mit Bauunternehmern, Handwerkern und Architekten werden Werkverträge abgeschlossen, aus denen sich Garantien und Mängelhaftung ergeben, die mit dem Begriff “Gewährleistung” benannt werden. In der Regel kommen unterschiedliche gesetzliche Vorgaben für die Gewährleistung in Frage. So kommt für die Verträge mit Bauunternehmern und Handwerkern die VOB, für Verträge mit Architekten das BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) zum Tragen.

Gemäß der VOB ergibt sich nach der Abnahme des Baus für Grundstücks- und Erdarbeiten sowie für die Teile der Feuerungsanlage, welche mit dem Feuer direkt in Kontakt kommen, eine Gewährleistungsfrist von einem Jahr. Für alle sonstigen Bauleistungen an den Gewerken gilt eine zweijährige Gewährleistungsfrist.

Gemäß des BGBs hingegen gilt eine 5-jährige Gewährleistungsfrist, innerhalb der ein kostenloser Ersatz oder eine Nachbesserung zu leisten ist, wenn Planungs- oder Baumängel vorliegen. Mängel, die bei der Bauabnahme erkannt wurden, sind unabhängig von der Gewährleistung innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben.

Um die Gewährleistungspflicht durchzusetzen, kann es bei Verträgen nach dem BGB unter Umständen notwendig sein, die Ansprüche gerichtlich geltend zu machen, während bei Verträgen nach VOB eine schriftliche Aufforderung ausreicht, die innerhalb der Gewährleistugsfrist zugestellt werden muss.

Architekten, Gewährleistung, Gewährleistungsfrist
Vorheriger Beitrag
Außendämmung
Nächster Beitrag
Baugenehmigungsgebühren

Ähnliche Beiträge

Bauaufsicht

27. September 2013
Andreas Ruof
Diesen Beitrag lesen
Andreas Ruof - Sachverständiger für Immobilienbewertung
Veröffentlicht von Andreas Ruof
Andreas Ruof ist EU-zertifizierter Sachverständiger für die Bewertung von Immobilien nach DIN EN ISO/IEC 17024:2012 - der höchsten Zertifizierung auf EU-Ebene. Dank seiner langjährigen Erfahrung als Sachverständiger und Geschäftsführer der Andreas Ruof & Bernd A. Binder GmbH steht er seinen Kundinnen und Kunden bei der Bewertung von unterschiedlichen Immobilien im Saarland, Frankfurt am Main und Bayern gern fachkundig und tatkräftig zur Seite.
Sie haben Fragen zur Bewertung einer Immobilie? Andreas Ruof kontaktieren

Andreas Ruof bei ProvenExpert

Erfahrungen & Bewertungen zu Andreas Ruof & Bernd A. Binder GmbH

EU-Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024:2012

Zertifizierungsstempel für Andreas Ruof zum EU-zertifizierten Immobiliensachverständigen

TÜV Rheinland Zertifizierung

TÜV Rheinland Zertifizierug - Andreas Ruof Andreas Ruof - Sachverständiger für die Erkennung, Bewertung und Beseitigung von Schimmelpilzbelastungen (TÜV)

© 2022 · Ruof, Binder & Kollegen · Sachverständige für Immobilienbewertung · Impressum | Datenschutzerklärung
Andreas Ruof & Bernd A. Binder GmbH – Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung

Diese Website verwendet eigene Cookies und Cookies von Dritten zur Verbesserung Ihres Nutzererlebnisses mithilfe von Browsing-Analysen. Wenn Sie diese Website weiter nutzen, stimmen Sie der Nutzung von Cookies zu. Unter Datenschutzerklärung erhalten Sie weitere Informationen zur Nutzung von Cookies auf dieser Website.
Okay
Cookies ablehnen