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Eigentumswohnung

vor 3 Jahren
Inhalt dieses Beitrags anzeigen
1. Preise einer Eigentumswohnung
1.1. Gemeinschaftsordnung bei einer Eigentumswohnung

Wer über Wohneigentum nachdenkt, kommt nicht immer zum Schluss, dass es gleich das eigene Haus sein muss. Unter Umständen kann auch die Investition in eine Eigentumswohnung sinnvoll sein. Das hat zwar zur Konsequenz, dass man Teil einer Eigentümergemeinschaft wird und so nicht unabhängig in seinen Entscheidungen ist. Allerdings sind die Kaufpreise für Eigentumswohnungen in der Regel günstiger als die für Häuser. Wer eine Eigentumswohnung kauft, erwirbt auch Gebäude- und Grundstücksanteile.

Preise einer Eigentumswohnung

Der Preis einer Eigentumswohnung richtet sich nach unterschiedlichen Faktoren. Wohnungen in bester Lage sind natürlich teurer als solche in Gebieten, die weniger beliebt sind. Wobei es auch Gegenden gibt, die heute vielleicht recht unbekannt und zu einem späteren Zeitpunkt höchst beliebt sind. Neben der Lage spielen die Größe der Wohnung, die Ausstattung und das Alter eine Rolle. Um sich besser orientieren zu können, kann man sich Hilfe und Tipps bei Haus- oder Grundbesitzervereinigungen holen, auch die Verbraucherzentralen sind Ansprechpartner. Die Informationen sind aber eher allgemein gehalten. Wenn man sich ein genaueres Bild über den Kaufpreis machen will, ist es ratsam, einen Sachverständigen zu beauftragen.

Wie bei anderen Immobilien auch kommen auf den Käufer weitere Kosten auf ihn zu. Eine Eigentumswohnung muss ins Grundbuch eingetragen werden, wodurch Kosten entstehen. Das Gleiche gilt für den Notar, der bezahlt werden muss. Und auch die Grunderwerbsteuer fällt an. Auf den ersten Blick mag das überraschen, da man nur eine Wohnung kauft. Doch das Haus steht auf einem Grundstück, anteilig wird also Grunderwerbsteuer verlangt. Wie hoch genau die ist, entscheidet seit 2006 jedes Bundesland eigenständig.

Gemeinschaftsordnung bei einer Eigentumswohnung

Wichtig im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Eigentumswohnung ist die Gemeinschaftsordnung der Eigentümergemeinschaft. Sie ist ähnlich der Satzung eines Vereins und legt wesentliche Vorgaben fest. So wird in der Gemeinschaftsordnung geregelt, wie die Stimmrechte verteilt sind, ob Tierhaltung erlaubt ist oder welche Sondernutzungsrechte vergeben werden. Für die Buchhaltung, Versicherungsangelegenheiten oder die Jahresabrechnungen werden oft Verwalter eingesetzt. Das ist praktisch, weil die Eigentümer sich darum nicht kümmern müssen. Aber auch ein Verwalter kostet selbstverständlich Geld.

Eigentumswohnung, Immobilien, Sachverständigen
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Veröffentlicht von Andreas Ruof
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