Freistellungsverfahren
Viele Bundesländer ermöglichen im Rahmen des Baus von Einfamilienwohnraum ein „freigestelltes“, genehmigungsfreies Bauen. Für die Genehmigungsfreistellung muss ein zu bebauendes Grundstück in einem Bereich liegen, in dem ein qualifizierter Bebauungsplan bzw. eine entsprechende Gemeindebausatzung vorliegt. Den Vorgaben dieses Bebauungsplans und den üblichen Anforderungen der jeweiligen Landesbauordnungen muss das gesamte Bauvorhaben natürlich entsprechen. Von Architekten, Sachverständigen…
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