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Teilflächen

6. Juni 2012
Andreas Ruof

Unselbstständige Flächen, also jene, die von einer wirtschaftlichen Einheit abgetrennt sind, bezeichnet man im Baubereich als Teilflächen. Mit einer solchen Abtrennung soll erreicht werden, dass ein Gemeinbedarf erfüllt werden kann. Neben Vorgarten- sind auch Hinter-, Vor-, Seiten- und Vorderland Beispiele für Teilflächen, die sowohl bebaut und nicht bebaut als auch nicht bebaubar oder beschränkt sein können. Damit der Wert von einer Teilfläche ermittelt werden kann, bedient man sich der Differenzwertmethode (beziehungsweise Differenzmethode): Zunächst berücksichtigt man Vermögensvor- und -nachteile, anschließend ermittelt man den Wert des Grundstückes vor einer Abtretung und vergleicht mit dem Wert des Restgrundstücks. Als alternative Wertermittlungsverfahren, die der Differenzwertmethode angehören, nutzt man Bruchteils-/Durchschnittswerte oder auch die Verschiebemethode.

Differenzwertmethode, Teilflächen, Unselbstständige Flächen, Verschiebemethode, Wert des Grundstückes, Wertermittlungsverfahren
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Veröffentlicht von Andreas Ruof
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