Die Grundstücksteilung bezeichnet den rechtlichen und tatsächlichen Vorgang der Aufteilung eines bestehenden Grundstücks in mehrere selbstständige Grundstücke. Dies wird im Grundbuch und Katasteramt vermerkt und hat rechtliche, steuerliche sowie planerische Konsequenzen. Zweck und Anwendungsgebiete der Grundstücksteilung • Verkauf und Vererbung: Grundstückseigentümer teilen Grundstücke oft, um einzelne Teile zu verkaufen oder zu vererben. • Projektentwicklung: Bauträger…
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