Flächen werden so unterteilt, wie es ihrer Nutzung entspricht. Als Summe aller Ebenen eines Grundrisses von einem Bauwerk wird die Brutto-Grundfläche (BGF) gebildet, die sich in die Konstruktionsgrundfläche (KGF) und in die Netto-Grundfläche (NGF) unterteilt. Nicht zur Brutto-Grundfläche zählen Hohlräume, die konstruktionsbedingt als solche ausfallen (beispielsweise Hohlraum über abgehängten oder in belüfteten Dächern), sowie nicht nutzbare Flächen des Dachs. In die Funktionsfläche (FF) und die technische Funktionsfläche (TF) unterteilt man die Netto-Grundfläche. Sie eignen sich dafür, die betriebstechnischen Anlagen unterzubringen, die für das Nutzen des Bauwerks von Relevanz sind. Das Heizhaus, welches zur Nutzfläche dazugezählt wird, bildet eine Ausnahme davon. Ebenfalls Teil der NGF sind Flächen, die konkret der Nutzung eines Bauwerks zuzuordnen sind – sie werden als Nutzflächen (NF) bezeichnet. Man unterteilt Nutzflächen wiederum in die Neben- (NNF) und in die Hauptnutzfläche (HNF). Außerdem gehört die Verkehrsfläche (VF) zur Netto-Grundfläche, die jene Flächen eines Bauwerks beschreibt, die dem Verkehr dienen: Als Beispiel sei ein Notweg genannt, der dem Verlassen des Bauwerks dient, oder die Zugänge zu den Räumen im Bauwerk. Bewergungsflächen werden die Flächen in den Räumen genannt, die nicht der VF hinzugezählt werden, sondern den Funktions– und Nutzflächen.
Flächen
Andreas Ruof

Veröffentlicht von Andreas Ruof
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