Eine Bau(vor)anfrage kann vom Bauherren oder der Bauherrin beim Amt gestellt werden und zieht einen Vorbescheid nach sich, welcher Auskunft über die bautechnische und baurechtliche Nutzung des Grundstückes sowie die einzuhaltenden Vorschriften und einen möglichen Dispens enthält. Dieser Vorbescheid gilt in der Regel für zwei Jahre, kann aber auf Antrag um zwei weitere Jahre verlängert werden. Für die Planung und Bauausführung ist ein solcher Vorbescheid verbindlich.
Bau(vor)anfrage
Andreas Ruof

Veröffentlicht von Andreas Ruof
Andreas Ruof ist zertifizierter Sachverständiger für die Erkennung, Bewertung und Beseitigung von Schimmelpilzbelastungen (TÜV). Dank seiner langjährigen Erfahrung als Sachverständiger und Geschäftsführer der Andreas Ruof & Bernd A. Binder GmbH steht er seinen Kunden bei der Bewertung von unterschiedlichen Immobilien im Saarland, Frankfurt am Main und Bayern gern fachkundig und tatkräftig zur Seite.
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