Im Architektenvertrag wird festgelegt, welche Architektenleistungen gegenüber dem Bauherrn erbracht werden soll. Das Leistungsspektrum des Architekten umfasst alles von Grundfestlegungen über Vorplanungen bis hin zu Masterplänen, sämtlichen Berechnungen, Planungskonzepten und Zeichnungen, die für Architekturprojekte erforderlich sind. Die Genehmigungsplanung kann auch komplett vom Architekten übernommen werden. In diesem Fall ist er für die Einreichung von Bauanträgen…
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