Eine günstige Art einen Kredit zu erhalten, stellt für manche Arbeitnehmer ein Arbeitgeberdarlehen dar. Manche Arbeitgeber stellen ein Arbeitgeberdarlehen im Rahmen der freiwilligen sozialen Zusatzleistungen bereit. Ein rechtlicher Anspruch von seiten des Arbeitnehmers besteht allerdings nicht. Die Arbeitgeber müssen Arbeitgeberdarlehen steuerlich berücksichtigen. Trotzdem stellen viele Arbeitgeber Arbeitgeberdarlehen im Rahmen der Mitarbeiterbindung gerne zur Verfügung. Der Arbeitnehmer hat den Vorteil, dass ein Arbeitgeberdarlehen in der Regel zinslos, zumindest aber zinsgünstiger als ein Kredit bei der Bank ausfällt. Die monatlichen Raten werden direkt von den Gehaltszahlungen einbehalten. Allerdings handelt es sich bei Arbeitgeberdarlehen eher um Kleinkredite mit geringen Summen.
Arbeitgeberdarlehen
Andreas Ruof
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Veröffentlicht von Andreas Ruof
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