Ein Zeuge ist eine Person, die bestimmte Vorgänge beobachtet hat und darüber vor Gericht, einem Notar oder in anderen offiziellen Situationen aussagen kann. Im Immobilienbereich spielen Zeugen oft eine wichtige Rolle – etwa bei Vertragsunterzeichnungen, Übergabeprotokollen oder Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern.
Ein Zeuge bestätigt, dass etwas tatsächlich so stattgefunden hat, wie es eben stattgefunden hat und möglicherweise sogar dokumentiert wurde. Dadurch kann er später bei Unstimmigkeiten als „Beweismittel“ dienen.
Wann wird ein Zeuge im Immobilienbereich benötigt?
Zeugen kommen in verschiedenen Situationen zum Einsatz:
1. Bei Vertragsunterzeichnungen
• Besonders bei mündlichen Vereinbarungen oder privaten Mietverträgen kann ein Zeuge bestätigen, dass beide Parteien den Vertrag freiwillig unterzeichnet haben.
• Bei notariellen Kaufverträgen sind Zeugen seltener nötig, da der Notar selbst die Echtheit bestätigt.
2. Bei der Wohnungsübergabe
• Bei der Übergabe eines Mietobjekts können Zeugen (z. B. Nachbarn oder Freunde) bezeugen, in welchem Zustand die Wohnung übergeben wurde. Das ist eine Situation in der Zeugen absolut sinnvoll sind.
• Dies hilft später bei Streitigkeiten über Kaution oder angebliche Schäden.
3. Bei Kündigungen oder Mahnungen
• Wenn ein Vermieter eine Kündigung persönlich übergibt, kann ein Zeuge bestätigen, dass dies tatsächlich erfolgt ist. Wobei es am klügsten ist ein Einschreiben mit Rückschein zu versenden.
• Das verhindert spätere Behauptungen wie „Die Kündigung ist nie angekommen“.
4. In Gerichtsverfahren
• Bei Mietstreitigkeiten (z. B. Lärmbelästigung, Schäden) können Nachbarn oder Handwerker als Zeugen aussagen.
Wer kann Zeuge sein?
Grundsätzlich kann jeder volljährige, geistig gesunde Mensch als Zeuge fungieren. Wichtig ist, dass die Person:
• am besten unparteiisch ist
• die Situation selbst wahrgenommen hat (keine Hörensagen-Aussagen),
• bereit ist, ihre Aussage gegebenenfalls vor Gericht zu wiederholen.
Rechte und Pflichten eines Zeugen
Rechte eines Zeugen:
• Zeugen müssen nicht aussagen, wenn sie sich selbst belasten würden oder wenn sie verwandt sind mit dem Beschuldigten
• Sie haben Anspruch auf eine Entschädigung (z. B. Fahrtkosten vor Gericht, Arbeitsausfall).
Pflichten eines Zeugen:
• Vor Gericht muss die Wahrheit gesagt werden – falsche Aussagen sind strafbar (§ 153 StGB). Hierzu kann ein Zeuge auch vereidigt werden. Eine Falschaussage unter Eid wird härter bestraft.
• Wenn ein Zeuge geladen wird, muss er erscheinen (außer bei triftigen Gründen wie Krankheit, hier muss ein Krankenschein vorliegen).
Wie läuft eine Zeugenaussage ab?
1. Vorbereitung – Der Zeuge sollte sich genau erinnern, was er gesehen oder gehört hat.
2. Aussage – Bei Gericht oder vor einem Notar wird der Sachverhalt schriftlich oder mündlich geschildert.
3. Bestätigung – Die Aussage wird protokolliert und unterschrieben.


