Werden Flächen aufgrund ihrer natürlichen Beschaffenheit als nicht nutzbar eingestuft und werfen sie keinerlei Erträge ab, spricht man in der Land- und Forstwirtschaft von sogenanntem Unland. Solche Flächen gelten als dauerhaft unproduktive Gebiete, da sie sich weder für landwirtschaftliche Kulturen noch für forstwirtschaftliche Nutzung eignen. Gründe dafür können geologische, klimatische oder anthropogene (vom Menschen verursachte) Faktoren sein.
Maßnahmen zur Kultivierung von Unland sind in der Regel nicht möglich oder wirtschaftlich nicht vertretbar
Die Bodenverhältnisse oder andere Standortfaktoren lassen keine Bewirtschaftung zu – selbst mit modernster Technik und intensiver Bodenvorbereitung wäre eine Nutzung nicht erfolgversprechend.
Typische Beispiele für Unland sind:
• Fels- und Steinlandschaften ohne Bodenauflage
• Trockene Sandflächen mit extremer Nährstoffarmut und mangelnder Wasserspeicherkapazität
• Schutthalden oder ehemalige Abraumflächen aus dem Bergbau
• Dauerhafte Moore, die nicht entwässert werden können
• Lawinenkegel oder Geröllfelder im Hochgebirge
In der landwirtschaftlichen Flächenbewertung und Bodenschätzung wird Unland gesondert ausgewiesen. Es hat keinen Bodenschätzungswert und wird weder in die landwirtschaftliche Nutzfläche (LF) noch in forstwirtschaftlich nutzbare Fläche eingerechnet. In der steuerlichen Bewertung spielt Unland ebenfalls eine besondere Rolle, da es nicht zu den ertragsbringenden Flächen zählt und daher keine Grundsteuer im Sinne der landwirtschaftlichen Nutzfläche verursacht.
Unland kann jedoch ökologisch wertvoll sein
Gerade aufgrund seiner Unberührtheit bietet es oft Lebensräume für spezialisierte und seltene Tier- und Pflanzenarten. So können beispielsweise karge Felslandschaften wichtige Rückzugsorte für alpine Flora darstellen oder extensiv genutzte Sandflächen seltenen Insektenarten als Habitat dienen. In einigen Fällen wird Unland daher auch unter Naturschutz gestellt oder Teil von Landschaftsschutzgebieten.


