Im Wohn- und Baubereich sind die Verwaltungskosten ein Punkt in der Kostenrechnung; eine konkrete Definition für diesen Begriff gibt es allerdings nicht, weil die Kosten, die beim Bewirtschaften von Unternehmen, Gebäuden und sonstigen Wirtschaftseinheiten nicht ganz klar abgegrenzt werden können. Ist es der Eigentümer selbst, der die zur Verwaltung zählende Arbeiten verrichtet, werden auch die durch ihn entstehenden Kosten den Verwaltungskosten hinzugerechnet. Gelder, die entstehen, wenn Grundstücke verwaltet werden, lassen sich unter dem Begriff Verwaltungskosten zusammenfassen. Dazu gehören beispielsweise: Einrichtungen, Arbeitskräfte, Aufsichtsgelder, Bürobedarfsartikel, Gebühren, Prüfungskosten sowie etwaige Verbandsbeiträge.
Verwaltungskosten
Andreas Ruof

Veröffentlicht von Andreas Ruof
Andreas Ruof ist zertifizierter Sachverständiger für die Erkennung, Bewertung und Beseitigung von Schimmelpilzbelastungen (TÜV). Dank seiner langjährigen Erfahrung als Sachverständiger und Geschäftsführer der Andreas Ruof & Bernd A. Binder GmbH steht er seinen Kunden bei der Bewertung von unterschiedlichen Immobilien im Saarland, Frankfurt am Main und Bayern gern fachkundig und tatkräftig zur Seite.
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