Andreas Ruof & Kollegen anrufen: 0681 945 63 92 • Montag bis Freitag 08:30 bis 17:00 Uhr
  • Home
  • Über uns
    • Höchste Qualifikation auf EU-Ebene
    • Unternehmensprofil
    • Immobiliensachverständige
    • Referenzobjekte Saarbrücken
    • Kooperationen
    • Unsere Kunden
  • Leistungen
    • Wertermittlung Immobilie
    • Bewertung von Gewerbeimmobilien
    • Keine Kurzgutachten
  • Einsatzgebiete
    • Immobilienbewertung in Saarbrücken
    • Immobilienbewertung in Nürnberg
    • Immobilienbewertung in Saarland
    • Immobilienbewertung in Frankfurt am Main
  • Honorar
  • Blog
  • Lexikon
  • FAQ
  • Kontakt
  1. Immobilienfachbegriffe
  2. HOAI – Honorare für Architekten und Ingenieure

HOAI – Honorare für Architekten und Ingenieure

vor 2 Jahren
Inhalt dieses Beitrags anzeigen
1. Zweck und Ziel der HOAI
1.1. Mindest- und Höchstsätze der HOAI
1.1.1. Bedeutung für den Immobiliensektor

Die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) ist eine gesetzliche Verordnung in Deutschland, die die Vergütung von Planungsleistungen durch Architekten und Ingenieure regelt. Sie dient als verbindliche Richtlinie zur Festlegung der Honorare, die bei der Planung und Überwachung von Bauvorhaben anfallen. Die HOAI ist von besonderer Bedeutung im Immobiliensektor, da sie sowohl für Bauherren als auch für Architekten und Ingenieure einen rechtlichen Rahmen für die Abrechnung von Planungs- und Bauüberwachungsleistungen schafft.

Zweck und Ziel der HOAI

Die HOAI wurde eingeführt, um ein transparentes und einheitliches System zur Honorarberechnung für Planungsleistungen zu etablieren. Ziel ist es, ein Gleichgewicht zwischen den Interessen von Auftraggebern und Planern zu schaffen, indem ein gerechter Preis für qualifizierte Ingenieur- und Architektenleistungen sichergestellt wird. Sie soll insbesondere den Preiswettbewerb unter Architekten und Ingenieuren verhindern, der zu einer Abwertung der Planungsqualität führen könnte.

Mindest- und Höchstsätze der HOAI

Bis zur Novellierung 2021 waren in der HOAI verbindliche Mindest- und Höchstsätze für Honorare festgelegt. Seitdem hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass diese verbindlichen Sätze gegen die Dienstleistungsfreiheit innerhalb der EU verstoßen. Die aktuelle HOAI legt daher nur noch unverbindliche Orientierungshonorare fest. Das bedeutet, dass Bauherren und Planer Honorare frei verhandeln können, jedoch bieten die HOAI-Sätze weiterhin eine wichtige Richtschnur.

Bedeutung für den Immobiliensektor

Im Immobilienbereich spielt die HOAI eine zentrale Rolle bei der Kalkulation der Baukosten und der Vertragsgestaltung zwischen Bauherren, Architekten und Ingenieuren. Sie bietet eine klare Grundlage für die Abrechnung von Planungsleistungen und schafft Transparenz im Planungs- und Bauprozess. Für Immobilienentwickler und Bauherren ist die HOAI ein wichtiges Werkzeug zur Budgetierung und zur Sicherstellung qualitativ hochwertiger Planungsleistungen.

Architektenleistungen, HOAI, Honorarordnung für Architekten
Vorheriger Beitrag
Heizkessel
Nächster Beitrag
Haftung eines Gerichtsgutachters

Ähnliche Beiträge

Architektenhonorar

21. April 2023
Andreas Ruof
Diesen Beitrag lesen
Andreas Ruof - Sachverständiger für Immobilienbewertung
Veröffentlicht von Andreas Ruof
Andreas Ruof ist EU-zertifizierter Sachverständiger für die Bewertung von Immobilien nach DIN EN ISO/IEC 17024:2012 - der höchsten Zertifizierung auf EU-Ebene. Dank seiner langjährigen Erfahrung als Sachverständiger und Geschäftsführer der Andreas Ruof & Bernd A. Binder GmbH steht er seinen Kundinnen und Kunden bei der Bewertung von unterschiedlichen Immobilien im Saarland, Frankfurt am Main und Bayern gern fachkundig und tatkräftig zur Seite.
Sie haben Fragen zur Bewertung einer Immobilie? Andreas Ruof kontaktieren
Zertifizierungsstempel für Andreas Ruof zum EU-zertifizierten Immobiliensachverständigen

TÜV Rheinland Zertifizierung

TÜV Rheinland Zertifizierug - Andreas Ruof Andreas Ruof - Sachverständiger für die Erkennung, Bewertung und Beseitigung von Schimmelpilzbelastungen (TÜV)

© 2023 · Ruof, Binder & Kollegen · Sachverständige für Immobilienbewertung · Impressum | Datenschutzerklärung
Andreas Ruof & Bernd A. Binder GmbH – Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung

Accessibility Adjustments

Powered by OneTap

Barrierefreiheitserklärung für Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung Andreas Ruof und Bernd A. Binder GmbH

Bei Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung Andreas Ruof und Bernd A. Binder GmbH setzen wir uns dafür ein, unsere digitale Präsenz so barrierefrei und inklusiv wie möglich zu gestalten – für alle Nutzer, einschließlich Menschen mit Behinderungen. Unser Ziel ist es, die Benutzerfreundlichkeit von https://www.ruof-immobilienbewertung.de/ zu verbessern und ein barrierefreies Erlebnis für alle zu unterstützen, unabhängig von ihren Fähigkeiten oder den verwendeten Technologien.

Unser Ansatz zur Barrierefreiheit

Wir orientieren uns an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), die international anerkannte Standards für digitale Barrierefreiheit definieren. Auch wenn eine vollständige Konformität nicht immer garantiert werden kann, streben wir an, Verbesserungen umzusetzen, wo dies möglich ist, und überprüfen regelmäßig barrierebezogene Aspekte unserer Website. Barrierefreiheit ist ein fortlaufender Prozess, und wir sind bestrebt, das Nutzererlebnis kontinuierlich zu verbessern, während sich Technologien, Standards und Nutzerbedürfnisse weiterentwickeln.

Barrierefreiheitsfunktionen

Um die Barrierefreiheit zu unterstützen, kann https://www.ruof-immobilienbewertung.de/ Tools wie die OneTap-Barrierefreiheitstoolleiste verwenden. Diese Benutzeroberfläche bietet eine Reihe hilfreicher Funktionen, darunter:
  • Anpassbare Textgröße und Kontrasteinstellungen
  • Hervorhebung von Links und Text zur besseren Sichtbarkeit
  • Vollständige Tastaturnavigation der Toolleisten-Oberfläche
  • Schnellstart über Tastenkombination: Alt + . (Windows) oder ⌘ + . (Mac)
Bitte beachten Sie Folgendes:
  • Die Verfügbarkeit und Wirksamkeit dieser Funktionen hängen von der Konfiguration und laufenden Wartung der Website ab.
  • Auch wenn wir bestrebt sind, Barrierefreiheit zu gewährleisten, können wir nicht garantieren, dass jeder Teil von https://www.ruof-immobilienbewertung.de/ jederzeit vollständig barrierefrei ist. Einige Inhalte können von Dritten bereitgestellt werden oder durch technische Einschränkungen außerhalb unserer Kontrolle beeinflusst sein.

Feedback und Kontakt

Wir freuen uns über Ihr Feedback. Wenn Sie auf Barrieren stoßen oder Verbesserungsvorschläge haben, kontaktieren Sie uns bitte: E-Mail: info@ruof-immobilienbewertung.de Wir sind bestrebt, alle Anfragen zu prüfen und innerhalb von 3–5 Werktagen zu antworten. Wenn Sie Unterstützung beim Zugriff auf Teile dieser Website benötigen, stellen wir auf Anfrage gerne alternative Zugangswege bereit. Letzte Aktualisierung: 8. Juli 2025
How long do you want to hide the toolbar?
Hide Toolbar Duration
Select your accessibility profile
Vision Impaired Mode
Enhances website's visuals
Seizure Safe Profile
Clear flashes & reduces color
ADHD Friendly Mode
Focused browsing, distraction-free
Blindness Mode
Reduces distractions, improves focus
Epilepsy Safe Mode
Dims colors and stops blinking
Content Modules
Font Size

Default

Line Height

Default

Color Modules
Orientation Modules