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Hebesatz

vor 2 Jahren
Inhalt dieses Beitrags anzeigen
1. Welche Hebesatz-Arten existieren?
2. Wie wird die Grundsteuer mit dem Hebesatz berechnet?
2.1. Veränderungen der Berechnung des Hebesatzes durch die Grundsteuer-Novelle

Der Hebesatz bezeichnet einen Faktor zur Berechnung von Realsteuern. Zu denen zählen gemäß dem Gemeindesteuerrecht neben der Grundsteuer auch die Gewerbesteuer. Dargestellt wird der Hebesatz in Prozent. Während der Hebesatz zur Grundsteuer der Berechnung der Steuerschuld von Grundstückseigentümern dient, lässt sich anhand des Hebesatzes für Unternehmen die Gewerbesteuer berechnen. Den Hebesatz darf jede Gemeinde selbst festlegen. Das garantiert das Grundgesetz. Anpassungen werden jährlich in den kommunalen Haushaltssatzungen vorgenommen. Je höher der Hebesatz ausfällt, desto höher ist auch die Steuerlast für den Eigentümer.

Welche Hebesatz-Arten existieren?

Grundsätzlich lassen sich folgende drei Arten voneinander unterscheiden:

  • Hebesatz der Grundsteuer A für Betriebe der Land- und Fortwirtschaft
  • Hebesatz der Grundsteuer B für bebaute und unbebaute Grundstücke
  • Hebesatz für die Gewerbesteuer für Gewerbebetriebe

Für Eigentümer von privaten und gewerblichen Grundstücken ist der Hebesatz der Grundsteuer B relevant. Je nach Standort liegt der Hebesatz für Grundstücke zwischen 0 und 1050 Prozent. Im Jahre 2021 lag der durchschnittliche Hebesatz zur Grundsteuer im Land bei 386 Prozent.

Wie wird die Grundsteuer mit dem Hebesatz berechnet?

Zur Berechnung der Grundsteuer werden folgenden Daten benötigt:

  • die Höhe des Hebesatzes
  • der individuelle Einheitswert
  • die Steuermesszahl

Während der Hebesatz bei der Gemeinde zu erfragen ist, teilt das zuständige Finanzamt dem Steuerzahler die Höhe des Einheitswertes und der gesetzlich festgelegten Steuermesszahl mit. Die jährliche Grundsteuer ergibt sich durch folgende Berechnung:

Einheitswert x Grundsteuermesszahl = Steuermessbetrag
Steuermessbetrag x Hebesatz = Grundsteuer

Veränderungen der Berechnung des Hebesatzes durch die Grundsteuer-Novelle

Eine Grundsteuerreform führt ab dem 1. Januar 2025 zu einer Vereinheitlichung und Reduzierung der Steuermesszahl. Damit verliert ab diesem Zeitpunkt auch der bisherige Einheitswert seine Gültigkeit. Dieser gilt als veraltet und wurde auf der Grundlage der Daten aus den Jahren 1964 in den alten und 1935 in den neuen Bundesländern festgesetzt. Die Grundsteuer-Novelle soll eine faire und unbürokratische Berechnung der Steuerschuld ermöglichen.

Grundsteuer, Hebesatz, Realsteuer
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Veröffentlicht von Andreas Ruof
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