Bei einer Firmenübernahme erfolgt ein Wechsel der Eigentumsverhältnisse und zwar mit allen daraus resultierenden Rechten und Pflichten. Sowohl die bisherigen Eigentümer als auch die künftigen Firmeninhaber sollten den Prozess der Firmenübernahme möglichst strategisch vorbereiten und dann strukturiert Schritt für Schritt umsetzen.
Im Folgenden wird thematisiert, was dabei zu beachten ist und inwieweit eine vorherige Immobilienbewertung notwendig ist.
Optimal ist es, eine Firmenübernahme sorgfältig zu planen. Das Definieren klarer Nachfolgeregelungen und die Festlegung eines fixen Übernahmezeitpunkts schaffen für alle Beteiligten die nötige Transparenz und erleichtern den Vorgang der Betriebsübernahme.
Schwieriger gestaltet es sich, wenn die Unternehmensnachfolge nicht vorbereitet werden kann, weil sie aufgrund von Streitigkeiten, Scheidung oder Todesfall ad hoc geregelt werden muss. In diesem Fall liegen keine verbindlichen Nachfolgeregelungen vor, und die Betriebsübernahme erfolgt in relativ kurzer Zeit.
Anlass für eine Betriebsübernahme ist meist der Wunsch der bisherigen Inhaber, sich aus dem Geschäftsleben zurückzuziehen oder sich anderweitig zu engagieren. In diesen Fällen ist eine systematische Vorbereitung des Unternehmensverkaufs möglich. Es gibt aber auch andere Anlässe und daraus resultierend andere Möglichkeiten, eine Unternehmensnachfolge zu organisieren. Folgende Optionen der Betriebsübernahme sind üblich:
- Unternehmenskauf
- Anteilskauf
- Erbe
- Schenkung
- Übernahme eines Teils nach Scheidung
- Pacht
Checkliste für den Unternehmenskauf
Wer vorhat, eine Firma zu übernehmen, sollte sich darauf möglichst intensiv vorbereiten. Beim Unternehmenskauf stellt sich selbstverständlich die zentrale Frage, was die Firma tatsächlich wert ist. In diesem Zusammenhang ist die Bewertung der Gewerbeimmobilien wichtig, da diese einen beträchtlichen Anteil am gesamten Wert des Unternehmens ausmachen. Steht der Kaufpreis fest, muss geklärt werden, ob genug Kapital vorhanden ist, um die Firma zu übernehmen. Neben Eigenkapital wird in den meisten Fällen auch Fremdkapital nötig sein. Daher muss im Vorfeld mit der Bank geklärt werden, welcher finanzielle Rahmen zur Verfügung steht. Dieses Bankgespräch sollte sehr gut vorbereitet werden. Die Bank erwartet nicht nur die Vorlage der aktuellen Bilanzen und Kennzahlen, sondern auch eines zukunftsfähigen Fortführungsplans.
Sind die finanziellen Fragen geklärt, geht es an die konkrete Abwicklungsplanung der Firmenübernahme. Dabei müssen vor allem juristische und steuerliche Gesichtspunkte berücksichtigt werden. Es ist sinnvoll, einen Finanzexperten oder Steuerberater mit der Begleitung der Betriebsübernahme zu beauftragen, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein. Im Hinblick auf die Bewertung der Gewerbeimmobilien ist ein kompetenter Immobiliensachverständiger der beste Ansprechpartner.
Welche Unterlagen werden bei der Betriebsübernahme benötigt?
Der Unternehmenskaufvertrag ist das wichtigste Schriftstück, wenn man eine Unternehmensnachfolge antritt und eine Firma übernehmen will. In diesem Vertrag werden alle rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekte rechtssicher fixiert:
- Kaufgegenstand
- Zeitpunkt der Firmenübernahme
- Mitwirkungspflichten des Käufers
- Gewährleistungen und Zusicherungen
- Kaufpreis und dessen Zusammensetzung (Firmenwert, Inventar und Inventur)
- Eigentumsrechte
- Zahlungsmodalitäten
- Mehrwertsteuer
- Wettbewerbsverbot
Außerdem sollten die Arbeitsverträge und eventuell zu übernehmende Mietverträge begutachtet werden, bevor man eine Unternehmensnachfolge antritt. Mit dem Unternehmenskauf übernimmt man alle aus diesen Verträgen hervorgehenden Rechte und Pflichten.
Welche Kosten verursacht eine Betriebsübernahme?
Neben dem Kaufpreis fallen beim Unternehmenskauf noch weitere Kosten an. Gehören zur Firma Grundstücke und Gebäude, muss der Kaufvertrag notariell beurkundet und die Veränderung der Eigentumsverhältnisse ins Grundbuch eingetragen werden. Für beide Vorgänge werden Gebühren fällig. Auch die vorherige Immobilienbewertung durch einen Sachverständigen sowie die Begleitung des Übernahmeprozesses durch eine professionelle Beratung sind empfehlenswert und verursachen Kosten. Da es immer mit einem Risiko verbunden ist, eine Firma zu übernehmen, sind diese Ausgaben vor dem Hintergrund der Risikominimierung zu bewerten.
Wenn man eine Firma übernehmen möchte, anstatt selbst ein Unternehmen zu gründen, kann man außerdem einen speziellen Makler beauftragen. Dieser sucht dann ein passendes Objekt für den Unternehmenskauf. Wird der Unternehmenskauf auf diese Weise angebahnt, fallen Maklergebühren an. Die genannten Kaufnebenkosten können jedoch steuermindernd geltend gemacht werden.
Welche Steuern fallen bei der Betriebsübernahme an?

Der Käufer und künftige Unternehmer hat das Ziel, den Kaufpreis möglichst steuermindernd zu verteilen und erworbene Verlustvorträge zu nutzen. Grundsätzlich muss beim Erwerb des Unternehmens keine Umsatzsteuer gezahlt werden. Es fallen jedoch Grunderwerbssteuern an, wenn Immobilien zum Firmeneigentum gehören. Aus diesem Grund ist es wichtig, ein rechtssicheres Immobiliengutachten in Auftrag zu geben. Der dort ermittelte Verkehrswert ist die Basis für die Berechnung der Grunderwerbssteuer.
Es ist unbedingt empfehlenswert, einen Steuerberater hinzuzuziehen, wenn man eine Firma übernehmen möchte. Der Steuerberater hilft dabei, den Kauf steueroptimal abzuschließen. Er wird auch in den folgenden Jahren dafür sorgen, dass die Einnahmen und Ausgaben möglichst steuergünstig gestaltet werden.
Warum ist bei jeder Betriebsübernahme eine Immobilienbewertung sinnvoll?
Immobilien gehören zu den wertvollsten Aktivposten eines Betriebs und müssen dementsprechend in der Bilanz berücksichtigt werden. Immobilieneigentum steigert den Wert des Unternehmens und dessen Bonität. Steht eine Firmenübernahme an, sorgt ein professionelles Immobiliengutachten dafür, dass für die Grundstücke und Gebäude realistische Werte angesetzt werden.
Gehört zur Gewerbeimmobilie eine Wohneinheit, darf diese gemäß Bauplanungsrecht von Betriebsangehörigen bewohnt werden, wenn sich das Gewerbeobjekt in einem Gewerbegebiet befindet. In Mischgebieten ist das Wohnen erlaubt, in reinen Industriegebieten jedoch nicht. Der privat genutzte Anteil der Immobilie darf 20 Prozent nicht überschreiten.
Bei einer Firmenübernahme ist vieles zu bedenken. Die Unternehmensnachfolge sollte daher strategisch geplant werden, damit der Übergang reibungslos abläuft. Neben Fragen der Finanzierung sollten vor allem die Zukunftsperspektiven sowie die eigenen unternehmerischen Fähigkeiten realistisch beurteilt werden. Experten wie Steuerberater und Immobiliensachverständige helfen dabei, die Risiken abzuschätzen und zu begrenzen.


