Eine vermietbare und räumlich selbstständige Kleinwohnung innerhalb eines Einfamilienhauses, wie eine Dach- oder Kellergeschosswohnung, wird Einliegerwohnung genannt. Eine solche Einliegerwohnung muss gemäß den baurechtlichen Vorgaben jedoch mindestens 32 qm Wohnfläche umfassen und über eine eigene Toilette und eine separate Kochnische verfügen. Von anderen Wohnbereichen muss die Einliegerwohnung durch Wohnungstrennwände und –decken separat abgeteilt sein.
Einliegerwohnung
Andreas Ruof
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Veröffentlicht von Andreas Ruof
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