Die Teilungsversteigerung ist eine Form der Zwangsversteigerung, die dazu dient, das gemeinschaftliche Eigentum an einem Grundstück zu beenden. Mit diesem Verfahren wird das Eigentum von Eheleuten, Erbengemeinschaften oder Gesellschaften bürgerlichen Rechts rechtsgültig beendet und der Erlös aufgeteilt. So wird ein dem Wesen nach unteilbares Gut, wie eine Immobilie, aufgeteilt. Eine Teilungsversteigerung wird immer dann notwendig, wenn sich die gemeinsamen Eigentümer nicht über die Verwendung oder Aufteilung der Immobilie einigen können. Auch wenn es einem der Eigentümer nicht möglich ist, seine Miteigentümer auszuzahlen, bleibt nur der Weg der Versteigerung.
Wie wird eine Teilungsversteigerung abgewickelt?
Eine Teilungsversteigerung muss von einem der Miteigentümer beim Amtsgericht beantragt werden. Das Amtsgericht fungiert wie bei einer Zwangsversteigerung als Vollstreckungsgericht. Hier prüft ein Rechtspfleger den Antrag auf inhaltliche und formale Korrektheit. Es ist erforderlich, dass alle Miteigentümer im Grundbuch eingetragen sind. Außerdem muss nachgewiesen werden, dass die Voraussetzungen vorliegen, die diese Art der Aufteilung notwendig machen. Betrifft die Versteigerung beispielsweise Eheleute, kann das Verfahren bis zu fünf Jahre ausgesetzt werden, wenn dies dem Wohl der gemeinsamen Kinder dient.
Vom Ablauf her verläuft diese Form der Versteigerung genauso wie eine Zwangsversteigerung. Es gibt jedoch weitere Möglichkeiten, wie das geringste Gebot festzulegen oder besondere Vereinbarungen zu treffen. Der Rechtspfleger entscheidet darüber, wer den Zuschlag erhält, und dieser muss auch sofort den Kaufpreis bezahlen.
In welchen Fällen ist eine Teilungsversteigerung sinnvoll?
Bei einer Zwangsversteigerung wird meist nicht der Verkehrswert erzielt, sondern der Erlös ist teilweise weitaus geringer. Daher sollte man unbedingt versuchen, mit den Miteigentümern eine Einigung zu erzielen. Gelingt dieses jedoch nicht, bleibt nur der Weg der Teilungsversteigerung, um die Immobilie aufzuteilen. Im Falle einer Scheidung ist diese Art der Zwangsversteigerung für den Ehepartner interessant, der im Haus wohnen bleiben möchte. War keine Einigung möglich, kann er das Haus zu einem Preis ersteigern, der deutlich unter dem Verkehrswert liegt.
Welche Alternativen gibt es?
Die Miteigentümer können sich auf eine freiwillige Versteigerung einigen. Das hat folgende Vorteile:
- Veräußerung der Immobilie zum bestmöglichen Preis
- Festlegung eines Mindestgebots anhand des Verkehrswerts
- Eigentümer können Bietbedingungen festlegen
- Miteigentümer können sich auf einen festgelegten Auktionstermin einstellen
Bevor der Weg, über eine Versteigerung das Eigentum zu teilen, beschritten wird, muss mit einem Immobiliengutachten der aktuelle Verkehrswert bestimmt werden. Beauftragen Sie unsere Experten für die Immobilienbewertung, damit Sie sicher sein können, dass der Verkehrswert korrekt festgestellt wurde.