Die Mietkaution ist eine finanzielle Sicherheitsleistung, die ein Mieter bei Abschluss eines Mietvertrags an den Vermieter zahlt. Sie dient als Absicherung des Vermieters für den Fall, dass der Mieter seine vertraglichen Verpflichtungen, wie die Zahlung der Miete oder die Übernahme von Schäden an der Mietsache, nicht erfüllt. Die Kaution wird bei Mietbeginn hinterlegt und nach Beendigung des Mietverhältnisses, abzüglich etwaiger berechtigter Forderungen, an den Mieter zurückgezahlt.
Rechtliche Grundlagen einer Mietkaution
Die Höhe der Mietkaution ist gesetzlich geregelt und darf gemäß § 551 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) maximal das Dreifache der monatlichen Nettokaltmiete betragen. Sie kann vom Mieter in Raten gezahlt werden, wobei die erste Rate bei Beginn des Mietverhältnisses fällig ist. Der Vermieter ist verpflichtet, die Kaution getrennt von seinem Vermögen anzulegen, in der Regel auf einem verzinsten Treuhandkonto. Die Zinsen kommen dem Mieter zugute und werden zusammen mit der Kaution zurückgezahlt.
Arten der Mietkaution
Neben der klassischen Barkaution gibt es alternative Formen, wie die Verpfändung eines Sparbuchs, die Hinterlegung einer Bankbürgschaft oder den Abschluss einer Mietkautionsversicherung. Letztere ist besonders beliebt, da der Mieter keine größere Geldsumme aufbringen muss, sondern lediglich eine jährliche Prämie zahlt.
Funktion und Rückzahlung der Mietkaution
Die Mietkaution deckt unter anderem Mietrückstände, Schäden an der Wohnung, die über normale Abnutzung hinausgehen, sowie nicht gezahlte Betriebskosten ab. Nach Beendigung des Mietverhältnisses und Klärung aller Ansprüche des Vermieters ist dieser verpflichtet, die Kaution einschließlich der aufgelaufenen Zinsen an den Mieter zurückzuzahlen. Dies sollte in der Regel innerhalb von drei bis sechs Monaten erfolgen.
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