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  1. Immobilienfachbegriffe
  2. Freistellungsverfahren

Freistellungsverfahren

vor 2 Jahren
Inhalt dieses Beitrags anzeigen
1. Definition Freistellungsverfahren
1.1. Voraussetzungen:
1.2. Durchführung
1.2.1. Folgen bei einem Freistellungsverfahren

Das Freistellungsverfahren ist ein wichtiger rechtlicher Prozess in der Immobilienwirtschaft, der bei bestimmten Bau- und Bauplanungsmaßnahmen Anwendung findet. Es ermöglicht Bauherren oder Immobilienentwicklern, von bestimmten Genehmigungspflichten befreit zu werden, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Definition Freistellungsverfahren

Das Freistellungsverfahren ist ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren, das es Bauherren ermöglicht, bestimmte Bauvorhaben ohne die Notwendigkeit einer formellen Baugenehmigung durchzuführen. Es basiert auf der Annahme, dass die geplanten Maßnahmen im Einklang mit geltenden Vorschriften und Bestimmungen stehen und somit keine weiteren behördlichen Genehmigungen erforderlich sind.

Voraussetzungen:

Für die Durchführung eines Freistellungsverfahrens müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, die je nach Rechtsordnung variieren können. Typischerweise umfassen diese:

Geringfügigkeit des Vorhabens: Das geplante Bauvorhaben muss als geringfügig eingestuft werden, das heißt, es darf keine wesentlichen Auswirkungen auf die Umgebung oder die öffentliche Sicherheit haben.

Einhaltung geltender Vorschriften: Das Bauvorhaben muss sämtlichen geltenden Bauvorschriften, Planungsrichtlinien und örtlichen Bauordnungen entsprechen.

Keine Zustimmungserfordernisse: Es dürfen keine Zustimmungserfordernisse von Nachbarn, Behörden oder anderen Beteiligten bestehen.

Schriftliche Erklärung: Der Bauherr muss eine schriftliche Erklärung abgeben, in der bestätigt wird, dass alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind und das Bauvorhaben im Rahmen des Freistellungsverfahrens durchgeführt werden kann.

Durchführung

Das Freistellungsverfahren wird in der Regel bei der örtlichen Baubehörde beantragt. Der Bauherr reicht alle erforderlichen Unterlagen ein, einschließlich einer Beschreibung des Bauvorhabens, Lageplänen, Bauzeichnungen und einer Erklärung zur Erfüllung der Voraussetzungen. Die Baubehörde prüft den Antrag und kann gegebenenfalls Auflagen oder Bedingungen festlegen, bevor das Bauvorhaben freigestellt wird.

Folgen bei einem Freistellungsverfahren

Nach erfolgreicher Durchführung des Freistellungsverfahrens ist der Bauherr von der Pflicht zur Einholung einer formellen Baugenehmigung befreit und kann das Bauvorhaben gemäß den eingereichten Plänen und Unterlagen durchführen. Dies ermöglicht eine schnellere Umsetzung von Bauvorhaben und reduziert den bürokratischen Aufwand für Bauherren und Immobilienentwickler. Mehr hierzu finden Sie unter Genehmigungsfreistellung auf Wikipedia.

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Veröffentlicht von Andreas Ruof
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