Vergleichswertverfahren zur Immobilienbewertung

Das Vergleichswertverfahren ist ein durch den Paragraphen 15 der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) geregeltes Verfahren, um den Immobilienwert zu ermitteln. Bei diesem Verfahren wird der Marktwert aus dem Vergleich mit tatsächlich realisierten Verkaufspreisen ähnlicher Objekte berechnet. Das Vorhandensein der Verkehrswerte vergleichbarer Immobilien bestimmt somit über die Anwendbarkeit dieses Verfahrens. Welche Faktoren berücksichtigt die Immobilienwertermittlungsverordnung? Dieses Verfahren bezieht…
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