Erbbauzins

Der Erbbauzins, auch bekannt als Erbbauzinszahlung oder Erbpachtzins, ist eine regelmäßige Zahlung, die der Erbbauberechtigte an den Grundstückseigentümer leistet. Dieser Begriff ist insbesondere im Kontext des Erbbaurechts von Bedeutung, das eine spezifische Form des Grundstücksrechts darstellt. Erbbaurecht Das Erbbaurecht ist ein auf Dauer angelegtes und veräußerbares dingliches Recht, welches dem Erbbauberechtigten das Recht einräumt, auf…
Weiterlesen

Bodenwertanteil

Der Bodenwertanteil bezieht sich auf den monetären Wert des Grundstücks ohne jegliche aufstehenden Bauten oder Gebäude. Im Kontext des Erbbaurechts stellt der Bodenwertanteil einen zentralen Aspekt dar. Das Erbbaurecht ermöglicht es einer Person oder Organisation, ein Grundstück für einen bestimmten Zeitraum zu nutzen, ohne das Land selbst zu besitzen. Stattdessen wird das Recht zur Nutzung…
Weiterlesen

Erbbaurechtsvertrag

Ein Erbbaurechtsvertrag ist eine rechtliche Vereinbarung zwischen einem Grundstückseigentümer und einem Erbbauberechtigten über die Nutzung eines Grundstücks mittels des Erbbaurechts. Dieser Vertrag legt die Bedingungen fest, unter denen der Erbbauberechtigte das Grundstück für eine bestimmte Dauer nutzen darf. In einem Erbbaurechtsvertrag werden typischerweise folgende Punkte geregelt: Vertragsgegenstand: Der Vertrag legt das Grundstück fest, auf dem…
Weiterlesen

Erbbaurecht – eigenes Haus ohne eigenes Grundstück

Das Erbbaurecht ist ein rechtliches Konstrukt, das es ermöglicht, ein Grundstück zu nutzen, ohne dieses zu besitzen. Es gewährt dem Erbbauberechtigten das Recht, auf einem fremden Grundstück ein Bauwerk zu errichten und dieses für eine bestimmte Dauer zu nutzen. Das Erbbaurecht und das Bauwerkserwerbsrecht Im Wesentlichen besteht das Erbbaurecht aus zwei Hauptkomponenten: dem dinglichen Nutzungsrecht…
Weiterlesen

Erbbaurecht / Bodenwertanteil

Den Bodenwertanteil im Erbbaurecht ermittelt man über diese finanzmathematische Methode: Ausgehend vom Verzinsungsbetrag vom Bodenwert (Liegenschaftszins) wird der Erbbauzins abgezogen, der gesetzlich und vertraglich erzielbar ist. Die entstehende Differenz wird mit dem Barwertfaktor (zusammengesetzt aus Real- und Liegenschaftsszins) multipliziert.
Weiterlesen