Erbbaurecht – eigenes Haus ohne eigenes Grundstück
Unter Erbbaurecht versteht man ein dingliches Recht, das es dem Inhaber erlaubt, auf einem Grundstück, das nicht sein Eigentum ist, ein Haus zu erbauen. Üblicherweise wird das Erbbaurecht für 99 Jahre bestellt. Ohne Grundstückseigentümer zu sein, kann man also ein Eigenheim bauen. Das Recht wird im Grundbuch eingetragen und kann, wie der Name es sagt,…
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