Der Bodenwertanteil bezieht sich auf den monetären Wert des Grundstücks ohne jegliche aufstehenden Bauten oder Gebäude. Im Kontext des Erbbaurechts stellt der Bodenwertanteil einen zentralen Aspekt dar. Das Erbbaurecht ermöglicht es einer Person oder Organisation, ein Grundstück für einen bestimmten Zeitraum zu nutzen, ohne das Land selbst zu besitzen. Stattdessen wird das Recht zur Nutzung…
Den Bodenwertanteil im Erbbaurecht ermittelt man über diese finanzmathematische Methode: Ausgehend vom Verzinsungsbetrag vom Bodenwert (Liegenschaftszins) wird der Erbbauzins abgezogen, der gesetzlich und vertraglich erzielbar ist. Die entstehende Differenz wird mit dem Barwertfaktor (zusammengesetzt aus Real- und Liegenschaftsszins) multipliziert.
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