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Flächenberechnung nach gif

28. Juni 2012
Andreas Ruof

Gewerberaummietflächen (MF-G / Handelsraum: MF-H / Büroraum: MF-B) werden nach den Richtlinien der Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung e. V. (kurz: gif) berechnet. Als Basis dient die DIN-Norm 277, die sichern soll, dass Mietflächen nachvollziehbar, also transparent kalkuliert werden. Klassifiziert werden: Mietfläche 1 mit exklusivem Nutzungsrecht (MF-G 1, aus Haupt-, Nebennutz-, Verkehrs- und Stellplatzfläche berechnet, die exklusiv zum Mietbereich gehört) und Mietfläche 2 mit gemeinschaftlichem Nutzungsrecht (MF-G 2 für gemeinschaftlich durch mehrere Mieter genutzte Mietflächen, die aus Verkehrsflächen, eventuell auch HNF und NNF kalkuliert wird). Die MF-0 gibt an, dass keine Mietfläche besteht.

 

Flächenberechnung nach gif, Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung, Gewerberaummietflächen, Mietfläche
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Andreas Ruof - Sachverständiger für Immobilienbewertung
Veröffentlicht von Andreas Ruof
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