Andreas Ruof & Kollegen anrufen: 0681 945 63 92 • Montag bis Freitag 08:30 bis 17:00 Uhr
  • Home
  • Über uns
    • Höchste Qualifikation auf EU-Ebene
    • Unternehmensprofil
    • Immobiliensachverständige
    • Referenzobjekte Saarbrücken
    • Kooperationen
    • Unsere Kunden
  • Leistungen
    • Wertermittlung Immobilie
    • Bewertung von Gewerbeimmobilien
    • Keine Kurzgutachten
  • Einsatzgebiete
    • Immobilienbewertung in Saarbrücken
    • Immobilienbewertung in Nürnberg
    • Immobilienbewertung in Saarland
    • Immobilienbewertung in Frankfurt am Main
  • Honorar
  • Blog
  • Lexikon
  • FAQ
  • Kontakt
  1. Immobilienfachbegriffe
  2. Zahlungsverzug

Zahlungsverzug

vor 1 Jahr
Inhalt dieses Beitrags anzeigen
1. Wann liegt ein Zahlungsverzug vor?
1.1. Folgen eines Zahlungsverzugs
1.2. Was tun bei Zahlungsverzug?

Ein Zahlungsverzug liegt vor, wenn eine fällige Zahlung nicht oder nicht rechtzeitig geleistet wird. Dies betrifft häufig Mietzahlungen, kann aber auch bei Kaufverträgen oder Handwerkerrechnungen vorkommen. Sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen können in Verzug geraten, wenn sie ihre finanziellen Verpflichtungen nicht erfüllen.
Im Mietrecht spricht man von einem Mietzahlungsverzug, sobald der Mieter die Miete nicht bis zum vereinbarten Termin (meist der 3. Werktag des Monats) überweist. Der Vermieter kann dann rechtliche Schritte einleiten.

Wann liegt ein Zahlungsverzug vor?

Nicht jede verspätete Zahlung bedeutet automatisch einen rechtlichen Verzug. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
1. Fälligkeit der Zahlung – Der Schuldner muss die Leistung bereits schulden (z. B. Miete zum Monatsersten).
2. Mahnung oder vertragliche Verzugsregelung – In der Regel muss der Gläubiger den Schuldner zunächst mahnen. Ausnahme: Im Vertrag ist ein automatischer Verzug ohne Mahnung vereinbart (z. B. „Zahlung bis zum 3. Werktag, sonst Verzug“).
3. Zahlungsunwilligkeit oder -unfähigkeit – Der Schuldner zahlt trotz Aufforderung nicht oder kann nicht zahlen.

Folgen eines Zahlungsverzugs

Ein Zahlungsverzug kann schwerwiegende Konsequenzen haben:
• Verzugszinsen – Der Gläubiger (z. B. Vermieter) kann ab dem Verzugstag Zinsen verlangen (aktuell 5 % über dem Basiszinssatz bei Verbrauchern, 9 % bei Unternehmen).
• Mahngebühren & Inkassokosten – Bei wiederholtem Verzug können Mahngebühren oder Anwaltskosten anfallen. Einen Mahnbescheid können Sie selbst online beantragen. Hier eine Liste der zuständigen Mahngerichte der Länder.
• Kündigung des Mietvertrags – Bei Mietrückständen von mehr als zwei Monatsmieten kann der Vermieter fristlos kündigen (§ 543 BGB).
• Schufa-Eintrag – Bei längerem Zahlungsverzug droht ein negativer Schufa-Eintrag, der die Kreditwürdigkeit beeinträchtigt.

Was tun bei Zahlungsverzug?

Für Mieter:
• Sofortige Kontaktaufnahme – Klären Sie mit dem Vermieter, ob eine Stundung oder Ratenzahlung möglich ist.
• Zahlung nachholen – Begleichen Sie die offene Summe schnellstmöglich, um eine Kündigung zu vermeiden.
Für Vermieter:
• Mahnung schreiben – Fordern Sie den Mieter schriftlich zur Zahlung auf und setzen Sie eine Frist.
• Anwalt einschalten – Bei ausbleibender Zahlung kann eine Räumungsklage nötig sein.
Rechtlicher Hinweis: Der Beitrag ersetzt keine individuelle Rechtsberatung, sondern dient der ersten Orientierung.
Lesetipp: Lesen Sie auch unseren Beitrag für Mietausfälle.

Mahnung, Mietausfall, Mietausfälle, Mieter, Vermieter, Zahlungsverzug
Vorheriger Beitrag
Wärmeschutzverordnung
Nächster Beitrag
Was ist unter einem Wegerecht zu verstehen?

Ähnliche Beiträge

Mietwohnung

5. Dezember 2025
Andreas Ruof
Diesen Beitrag lesen

Eigenbedarfskündigung: Alles, was Vermieter und Mieter wissen müssen

2. Februar 2025
Andreas Ruof
Diesen Beitrag lesen
Andreas Ruof - Sachverständiger für Immobilienbewertung
Veröffentlicht von Andreas Ruof
Andreas Ruof ist EU-zertifizierter Sachverständiger für die Bewertung von Immobilien nach DIN EN ISO/IEC 17024:2012 - der höchsten Zertifizierung auf EU-Ebene. Dank seiner langjährigen Erfahrung als Sachverständiger und Geschäftsführer der Andreas Ruof & Bernd A. Binder GmbH steht er seinen Kundinnen und Kunden bei der Bewertung von unterschiedlichen Immobilien im Saarland, Frankfurt am Main und Bayern gern fachkundig und tatkräftig zur Seite.
Sie haben Fragen zur Bewertung einer Immobilie? Andreas Ruof kontaktieren
Zertifizierungsstempel für Andreas Ruof zum EU-zertifizierten Immobiliensachverständigen

TÜV Rheinland Zertifizierung

TÜV Rheinland Zertifizierug - Andreas Ruof Andreas Ruof - Sachverständiger für die Erkennung, Bewertung und Beseitigung von Schimmelpilzbelastungen (TÜV)

© 2023 · Ruof, Binder & Kollegen · Sachverständige für Immobilienbewertung · Impressum | Datenschutzerklärung
Andreas Ruof & Bernd A. Binder GmbH – Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung

Accessibility Adjustments

Powered by OneTap

Barrierefreiheitserklärung für Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung Andreas Ruof und Bernd A. Binder GmbH

Bei Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung Andreas Ruof und Bernd A. Binder GmbH setzen wir uns dafür ein, unsere digitale Präsenz so barrierefrei und inklusiv wie möglich zu gestalten – für alle Nutzer, einschließlich Menschen mit Behinderungen. Unser Ziel ist es, die Benutzerfreundlichkeit von https://www.ruof-immobilienbewertung.de/ zu verbessern und ein barrierefreies Erlebnis für alle zu unterstützen, unabhängig von ihren Fähigkeiten oder den verwendeten Technologien.

Unser Ansatz zur Barrierefreiheit

Wir orientieren uns an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), die international anerkannte Standards für digitale Barrierefreiheit definieren. Auch wenn eine vollständige Konformität nicht immer garantiert werden kann, streben wir an, Verbesserungen umzusetzen, wo dies möglich ist, und überprüfen regelmäßig barrierebezogene Aspekte unserer Website. Barrierefreiheit ist ein fortlaufender Prozess, und wir sind bestrebt, das Nutzererlebnis kontinuierlich zu verbessern, während sich Technologien, Standards und Nutzerbedürfnisse weiterentwickeln.

Barrierefreiheitsfunktionen

Um die Barrierefreiheit zu unterstützen, kann https://www.ruof-immobilienbewertung.de/ Tools wie die OneTap-Barrierefreiheitstoolleiste verwenden. Diese Benutzeroberfläche bietet eine Reihe hilfreicher Funktionen, darunter:
  • Anpassbare Textgröße und Kontrasteinstellungen
  • Hervorhebung von Links und Text zur besseren Sichtbarkeit
  • Vollständige Tastaturnavigation der Toolleisten-Oberfläche
  • Schnellstart über Tastenkombination: Alt + . (Windows) oder ⌘ + . (Mac)
Bitte beachten Sie Folgendes:
  • Die Verfügbarkeit und Wirksamkeit dieser Funktionen hängen von der Konfiguration und laufenden Wartung der Website ab.
  • Auch wenn wir bestrebt sind, Barrierefreiheit zu gewährleisten, können wir nicht garantieren, dass jeder Teil von https://www.ruof-immobilienbewertung.de/ jederzeit vollständig barrierefrei ist. Einige Inhalte können von Dritten bereitgestellt werden oder durch technische Einschränkungen außerhalb unserer Kontrolle beeinflusst sein.

Feedback und Kontakt

Wir freuen uns über Ihr Feedback. Wenn Sie auf Barrieren stoßen oder Verbesserungsvorschläge haben, kontaktieren Sie uns bitte: E-Mail: info@ruof-immobilienbewertung.de Wir sind bestrebt, alle Anfragen zu prüfen und innerhalb von 3–5 Werktagen zu antworten. Wenn Sie Unterstützung beim Zugriff auf Teile dieser Website benötigen, stellen wir auf Anfrage gerne alternative Zugangswege bereit. Letzte Aktualisierung: 8. Juli 2025
How long do you want to hide the toolbar?
Hide Toolbar Duration
Select your accessibility profile
Vision Impaired Mode
Enhances website's visuals
Seizure Safe Profile
Clear flashes & reduces color
ADHD Friendly Mode
Focused browsing, distraction-free
Blindness Mode
Reduces distractions, improves focus
Epilepsy Safe Mode
Dims colors and stops blinking
Content Modules
Font Size

Default

Line Height

Default

Color Modules
Orientation Modules