Ein Zahlungsverzug liegt vor, wenn eine fällige Zahlung nicht oder nicht rechtzeitig geleistet wird. Dies betrifft häufig Mietzahlungen, kann aber auch bei Kaufverträgen oder Handwerkerrechnungen vorkommen. Sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen können in Verzug geraten, wenn sie ihre finanziellen Verpflichtungen nicht erfüllen.
Im Mietrecht spricht man von einem Mietzahlungsverzug, sobald der Mieter die Miete nicht bis zum vereinbarten Termin (meist der 3. Werktag des Monats) überweist. Der Vermieter kann dann rechtliche Schritte einleiten.
Wann liegt ein Zahlungsverzug vor?
Nicht jede verspätete Zahlung bedeutet automatisch einen rechtlichen Verzug. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
1. Fälligkeit der Zahlung – Der Schuldner muss die Leistung bereits schulden (z. B. Miete zum Monatsersten).
2. Mahnung oder vertragliche Verzugsregelung – In der Regel muss der Gläubiger den Schuldner zunächst mahnen. Ausnahme: Im Vertrag ist ein automatischer Verzug ohne Mahnung vereinbart (z. B. „Zahlung bis zum 3. Werktag, sonst Verzug“).
3. Zahlungsunwilligkeit oder -unfähigkeit – Der Schuldner zahlt trotz Aufforderung nicht oder kann nicht zahlen.
Folgen eines Zahlungsverzugs
Ein Zahlungsverzug kann schwerwiegende Konsequenzen haben:
• Verzugszinsen – Der Gläubiger (z. B. Vermieter) kann ab dem Verzugstag Zinsen verlangen (aktuell 5 % über dem Basiszinssatz bei Verbrauchern, 9 % bei Unternehmen).
• Mahngebühren & Inkassokosten – Bei wiederholtem Verzug können Mahngebühren oder Anwaltskosten anfallen. Einen Mahnbescheid können Sie selbst online beantragen. Hier eine Liste der zuständigen Mahngerichte der Länder.
• Kündigung des Mietvertrags – Bei Mietrückständen von mehr als zwei Monatsmieten kann der Vermieter fristlos kündigen (§ 543 BGB).
• Schufa-Eintrag – Bei längerem Zahlungsverzug droht ein negativer Schufa-Eintrag, der die Kreditwürdigkeit beeinträchtigt.
Was tun bei Zahlungsverzug?
Für Mieter:
• Sofortige Kontaktaufnahme – Klären Sie mit dem Vermieter, ob eine Stundung oder Ratenzahlung möglich ist.
• Zahlung nachholen – Begleichen Sie die offene Summe schnellstmöglich, um eine Kündigung zu vermeiden.
Für Vermieter:
• Mahnung schreiben – Fordern Sie den Mieter schriftlich zur Zahlung auf und setzen Sie eine Frist.
• Anwalt einschalten – Bei ausbleibender Zahlung kann eine Räumungsklage nötig sein.
Rechtlicher Hinweis: Der Beitrag ersetzt keine individuelle Rechtsberatung, sondern dient der ersten Orientierung.
Lesetipp: Lesen Sie auch unseren Beitrag für Mietausfälle.


