Zahlungsverzug

Das am 30.05.2000 in Kraft getretene „Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen“ setzt einen Schuldner automatisch in Zahlungsverzug, wenn 30 Tage nach Rechnungszugang bzw. dem in der Rechnung angegebenen Fälligkeitstermin keine Zahlung geleistet wurde. Die 30-Tage-Frist wird durch eine etwaige zusätzliche Mahnung nicht beeinflusst. Abweichend von dieser Regelung können allerdings auch Verträge ausgehandelt werden, bei denen…
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