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  1. Immobilienfachbegriffe
  2. Geschoss

Geschoss

vor 2 Jahren
Inhalt dieses Beitrags anzeigen
1. Baurechtliche Aspekte
2. Arten von Geschossen
2.1. Planungs- und Nutzungskonzepte
2.2. Technische Aspekte
2.2.1. Berechnung und Bauvorschriften zu Geschossen

Ein Geschoss bezeichnet in der Architektur und im Bauwesen einen horizontalen Abschnitt eines Gebäudes, der durch Decken und Böden voneinander getrennt ist. Geschosse können sowohl oberirdisch als auch unterirdisch liegen. Sie werden nach ihrer Lage und Funktion unterschiedlich bezeichnet, z.B. Erdgeschoss, Obergeschoss, Dachgeschoss und Kellergeschoss.

Baurechtliche Aspekte

Baurechtlich wird ein Bereich als Geschoss definiert, dessen Oberkante im Mittel mehr als 140 cm über die Geländeoberfläche hinausragt. Diese Definition ist wichtig, da sie Auswirkungen auf die Berechnung der Geschossfläche, die Genehmigungsfähigkeit und die Einhaltung von Bauvorschriften hat.

Arten von Geschossen

Erdgeschoss (EG): Das Geschoss, das sich direkt über dem Erdboden befindet. Es ist meist der Hauptzugangspunkt des Gebäudes.

Obergeschoss (OG): Geschosse, die sich über dem Erdgeschoss befinden. Sie können weiter unterteilt werden in erstes Obergeschoss (1. OG), zweites Obergeschoss (2. OG) usw.

Dachgeschoss (DG): Das oberste Geschoss, direkt unter dem Dach. Oft wird es für Wohnzwecke ausgebaut.

Kellergeschoss (KG): Geschosse, die ganz oder teilweise unter der Geländeoberfläche liegen. Sie dienen meist als Lager-, Technik- oder Garagenräume.

Zwischengeschoss/Halbgeschoss: Ein Geschoss, das zwischen zwei Hauptgeschossen liegt und nur einen Teil der Grundfläche des Gebäudes einnimmt.

Planungs- und Nutzungskonzepte

Wohnnutzung: In Wohngebäuden dienen die Geschosse der Schaffung von Wohnraum. Hierbei werden verschiedene Grundrisse und Raumaufteilungen berücksichtigt, um den Bedürfnissen der Bewohner gerecht zu werden.

Gewerbliche Nutzung: In Büro- und Gewerbebauten werden Geschosse für Büros, Verkaufsflächen, Produktionsbereiche und Lagerräume genutzt. Die Anforderungen an Raumaufteilung, Lichtverhältnisse und Zugangsmöglichkeiten sind hierbei unterschiedlich und oft komplex.

Öffentliche Nutzung: In öffentlichen Gebäuden wie Schulen, Krankenhäusern oder Verwaltungsgebäuden sind die Geschosse häufig für spezielle Funktionen ausgelegt, z.B. Klassenräume, Patientenzimmer oder Büros für die Verwaltung.

Technische Aspekte

Deckenhöhe: Die Höhe eines Geschosses, die durch die Unterkante der Decke und die Oberkante des Bodens des darüber liegenden Geschosses definiert wird. Diese variiert je nach Nutzung und architektonischem Konzept.

Tragende Elemente: Geschosse werden durch tragende Wände, Pfeiler oder Stützen gestützt. Diese Konstruktionselemente müssen die Lasten des Geschosses und aller darüber liegenden Geschosse tragen.

Zugang: Geschosse werden durch Treppen, Aufzüge oder Rampen zugänglich gemacht. Die Gestaltung dieser Zugänge ist entscheidend für die Funktionalität und Barrierefreiheit des Gebäudes.

Berechnung und Bauvorschriften zu Geschossen

Geschossflächenzahl (GFZ): Ein Maß für die bauliche Dichte eines Grundstücks, das das Verhältnis der gesamten Geschossfläche zur Grundstücksfläche angibt. Diese Zahl ist in den Bebauungsplänen festgelegt und reguliert die zulässige Bauhöhe und -masse eines Gebäudes.

Brandschutz: Jedes Geschoss muss den Brandschutzvorschriften entsprechen, die u.a. Fluchtwege, Feuerwiderstandsfähigkeit der Baumaterialien und Brandabschnitte betreffen.

Belichtung und Belüftung: Die gesetzlichen Anforderungen an die Belichtung und Belüftung eines Geschosses gewährleisten ausreichendes Tageslicht und Luftzirkulation für die Gesundheit und das Wohlbefinden der Nutzer. Es gibt hierzu Vorschriften für Fenster und sogar eine DIN 5034, die genau festlegt, wieviel Besonnungsdauer als Mindestanforderung bei gewissen Gebäuden gilt.

 

Geschoss, Halbgeschoss, Wohnfläche
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Veröffentlicht von Andreas Ruof
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