Umlegung

Werden Grundstücke neu zugeschnitten, um ihre Nutzbarkeit zu optimieren, spricht man im Baurecht von einer Umlegung. Diese kann in nachbarschaftlichem Einvernehmen stattfinden oder seitens öffentlicher Hand mittels Enteignung, wofür eine Ersatzleistung an den bisherigen Grundstückseigentümer fällig wird. Bei der Umlegung sind (Rechts-)Vorschriften wie etwa der anerkannte Bebauungsplan zwingend zu beachten.
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