Sonderbauflächen
Sonderbauflächen, die als Sondergebiete im Bebauungsplan ausgewiesen sind, dürfen ausschließlich für zweckgebundene Bauvorhaben genutzt werden. Solche zweckgebundenen Bauten können sein Wochenendhäuser, Sanatorien, Campingplätze, Hafengebiete, Kurgebiete, Kliniken, Ferienhäuser und ähnliche.
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