Wertermittlungsrichtlinie: Grundlage für die Ermittlung von Verkehrswerten

Wertermittlungsrichtlinien bilden die rechtlichen Grundlagen, um Marktwerte von Immobilien zu berechnen. Diese Richtlinien ergänzen die Immobilienwertverordnung (ImmowertV). Der Gesetzgeber verfolgt damit das Ziel, dass bei der Immobilienbewertung sowohl betriebswirtschaftliche als auch juristische und bautechnische Faktoren einbezogen werden. Der Verkehrswert soll möglichst realistisch festgelegt werden. Denn er bildet die Basis für die Festsetzung von Verkaufspreisen und…
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Künftige Gemeinbedarfsflächen

Werden Grundstücke in Zukunft zur Landesverteidigung genutzt oder erfüllen einen anderen Nutzen im Sinne der Allgemeinheit, spricht man von künftigen Gemeinbedarfsflächen. Als Zeitpunkt wird bei künftigen Gemeinbedarfsflächen jener angesetzt, ab dem eine konjunkturelle Weiterentwicklung als ausgeschlossen festgestellt wird. Maßgeblich wird der Wert von künftigen Gemeinbedarfsflächen durch die entschädigungsrechtlichen Vorschriften in der WertR 2006 mitbestimmt.
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