Rentenschuld: Spezialform der Grundschuld
Als Rentenschuld wird eine besondere Form der Grundschuld bezeichnet, die nicht zur einmaligen Zahlung, sondern zur regelmäßigen Zahlung einer Geldrente aus dem Grundstück verpflichtet. Diese Belastung des Grundstücks wird ebenso wie die Grundschuld ins Grundbuch eingetragen. Es besteht somit keine Bindung an eine persönliche Forderung. Rechtliche Grundlagen Paragraf 1199 des BGB enthält die gesetzlichen Regelungen…
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