„Vollgeschosse“ bezeichnet oberirdische Geschosse eines Gebäudes, die nach den jeweiligen Landesbauordnungen als Vollgeschosse gelten. Grundsätzlich handelt es sich dabei um Geschosse, die sich überwiegend oberhalb der Geländeoberfläche befinden und eine bestimmte lichte Höhe aufweisen müssen. In den meisten Bundesländern wird als Mindestmaß eine lichte Höhe von 2,30 Metern gefordert, gemessen von der Oberkante des Fußbodens…
Als Dachgeschoss werden baurechtlich Geschosse unterhalb des Daches und oberhalb des obersten Vollgeschosses bezeichnet, die die erforderliche Höhe für die Nutzung als Wohnräume aufweisen. Als Voraussetzung gelten hier zwei Drittel der Grundfläche des Geschosses als Vorgabe, von denen allerdings nur ein Teil als Wohnfläche gerechnet wird. Welche Arten gibt es in Bezug auf das Dachgeschoss?…
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