Als Dachgeschoss werden baurechtlich Geschosse unterhalb des Daches und oberhalb des obersten Vollgeschosses bezeichnet, die die erforderliche Höhe für die Nutzung als Wohnräume aufweisen. Als Voraussetzung gelten hier zwei Drittel der Grundfläche des Geschosses als Vorgabe, von denen allerdings nur ein Teil als Wohnfläche gerechnet wird. Welche Arten gibt es in Bezug auf das Dachgeschoss?…
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