Vollgeschoss

„Vollgeschosse“ bezeichnet oberirdische Geschosse eines Gebäudes, die nach den jeweiligen Landesbauordnungen als Vollgeschosse gelten. Grundsätzlich handelt es sich dabei um Geschosse, die sich überwiegend oberhalb der Geländeoberfläche befinden und eine bestimmte lichte Höhe aufweisen müssen. In den meisten Bundesländern wird als Mindestmaß eine lichte Höhe von 2,30 Metern gefordert, gemessen von der Oberkante des Fußbodens…
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