Zubehör

Zubehör wird vom Gesetzgeber in § 97 BGB als bewegliche Sachen definiert, die eine Hauptsache in ihrem wirtschaftlichen und funktionellen Zweck unterstützen, aber nicht Bestandteil dieser Sache sind. Bei Geräten wie Computern, Hifi-Anlagen, Staubsaugern oder Küchenmaschinen kennt jeder Verbraucher spezielles Zubehör wie Düsen, Drucker, USB Stick, Lautsprecher oder ähnliches. Doch auch auf Baustellen wird Zubehör…
Weiterlesen