Das Vorkaufsrecht sichert Vorkaufsberechtigten das Recht zu, eine Immobilie oder ein Grundstück vor Dritten zu erwerben. Mit Abschluss eines Vertrages muss der bisherige Eigentümer prüfen, ob ein Vorkaufsrecht besteht. Dann muss der Verkäufer dem Vorkaufsberechtigten den Kaufvertrag unverzüglich vorlegen. Der Vorkaufsberechtigte darf an die Stelle des vorherigen Käufers eintreten und den Vertrag übernehmen. Zur Ausübung…
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