Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird durch das Finanzamt ausgestellt. Mit dieser erhält der Käufer einer Immobilie eine schriftliche Bestätigung, dass er die Grunderwerbsteuer als Teil der Kaufnebenkosten vollständig bezahlt hat. Damit dient sie Käufern als Nachweis gegenüber dem Grundbuchamt. Ohne diese Bescheinigung wird das Amt die Umschreibung der Eigentümerschaft nicht vornehmen. Deshalb ist es nicht möglich, ohne…
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