Die Parzellierung bezeichnet den Vorgang, bei dem ein Grundstück in zwei oder mehrere Teilflächen aufgeteilt wird, die anschließend als eigenständige Grundstücke ins Grundbuch eingetragen werden. Diese neu geschaffenen Parzellen erhalten jeweils eine eigene Flurstücknummer und sind somit rechtlich eigenständige Grundstücke. Die Parzellierung ermöglicht die Nutzung des ursprünglichen Grundstücks durch mehrere Eigentümer oder für verschiedene Verwendungszwecke.…
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