Das Parallelverfahren ist ein rechtliches Verfahren gemäß § 8 Baugesetzbuch (BauGB), bei dem die Erstellung, Änderung oder Aufhebung eines Bebauungsplans und eines Flächennutzungsplans gleichzeitig erfolgt oder miteinander abgestimmt wird. Dieses Verfahren ermöglicht es den zuständigen Gemeinden, städtebauliche Entwicklungen und Planungen effizient und abgestimmt zu steuern, indem beide Pläne parallel bearbeitet werden. Bedeutung und Anwendung von…
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